Carlstadt Bußgeld für Protest gegen AfD?

Carlstadt · Ein 62-Jähriger soll wegen das Versammlungsgesetzes 1500 Euro Strafe zahlen.

Keinen Cent will ein Ex-Lehrer (62) dafür zahlen, dass er im April 2017 mit einem Schild gegen eine Diskussionsrunde im Maxhaus protestiert hatte, bei der auch ein AfD-Politiker auf dem Podium saß. Unter Berufung auf die Meinungsfreiheit pocht der Pädagoge darauf, sein Protest sei zulässig gewesen - und ein Strafbefehl über 1500 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz sei haltlos. Eine Amtsrichterin bot ihm an, das Verfahren gegen 600 Euro Buße einzustellen. Doch der 62-Jährige lehnte ab. Rund hundert Sympathisanten waren mit dem unbescholtenen Pädagogen zu dessen Prozesspremiere ins Justizzentrum am Markt gekommen. Auf ihren Protest-Schildern stand auch: "Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen!" Genau dieser Text stand auf jenem Schild, dass der nun angeklagte Ex-Lehrer am Maxhaus hochgehalten hatte.

Ob er damit bereits eine anmeldepflichtige Versammlung "geleitet" habe, zu der sich zwei Frauen hinzugesellt und Flugblätter verteilt haben sollen, ist unklar. Nur dann nämlich wäre seine Gegen-Demo als "Versammlung" zu werten und daher genehmigungspflichtig. Er sieht das nicht so, die Staatsanwaltschaft aber schon. Die Richterin war von einem "Anfangsverdacht" ausgegangen.

Doch er protestierte: "Ich habe das Gefühl, ich habe keinen Fehler gemacht!" Er habe sich, als immer mehr AfD-Gegner "spontan" dort dazu kamen, der Polizei sogar als Gesprächspartner angeboten und die Versammlung vor Ort noch anzumelden versucht. Dafür nun aber Strafe oder Buße zu zahlen, wies er zurück. Die Richterin will dazu nun also alle damaligen Zeugen anhören. Einen Termin für den Prozess-Neustart gibt es noch nicht.

(wuk)
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