Bilk Hund stundenlang im Auto gelassen

Bilk · Uni-Angestellter zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt.

Ein Pkw ist ungeeignet, um bei brütender Sommerhitze einen jungen Schäferhund-Mischling rund fünf Stunden lang einzusperren. Das musste sich ein Beamter (40) der Heine-Uni gestern vom Amtsgericht sagen lassen. Weil er dem Tier dadurch Leiden zugefügt habe, kostet ihn das 350 Euro Bußgeld plus 78,50 Euro Gebühren. Dabei hatte sich der Hundehalter erst heftig gegen diesen Bußgeldbescheid gewehrt.

Er habe das rund einjährige, angeblich besonders quengelige Tier, das er anderthalb Wochen vor dem Tattag im Juni 2016 erst übernommen habe, während seines Bürotages zwar in der Limousine gesperrt. Doch habe er den Hund mehrfach mit Wasser versorgt, ihn freigelassen und für Frischluft gesorgt. Dass er dem anfangs unruhigen Tier ("Inzwischen ist der Hund tipptopp und ruhig geworden!") durch das Einsperren "grundlos Schmerzen und Leiden zugefügt" habe, wollte er nicht einsehen.

Erst eine Gutachterin machte gestern klar: Ein Auto ist nicht als Hunde-Box geeignet. Gerade weil das Tier erst rund zehn Tage bei ihm lebte, sei ihm durch den Zwangsaufenthalt im Auto eine "hilflose Situation" zugemutet, "ganz sicher Stress" zugefügt worden, so die Gutachterin. Schon dadurch habe er dem Tier "vermeidbare Leiden" zugefügt - selbst wenn er den Hund nach seiner Version betreut haben sollte. "Wie sollte das Tier diese Situation bewältigen", fragte die Gutachterin. "War für mich ja auch nicht schön", konterte der 40-Jährige trotzig.

Am Fazit der Sachverständigen, die von einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ausging, änderte das nichts. Auf Anraten des Richters zog der Hundehalter daher seinen Einspruch zurück.

(wuk)
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