Benrather Zweiter Versuch für Sonntagsöffnung zum Maimarkt

Benrather · Ordnungsausschuss soll die Freigabe am Mittwoch beschließen. Der Rat hat am 1. Februar das letzte Wort.

Die Verwaltung hat aus dem Dezember-Desaster einiger gerichtlich verbotener Sonntagsöffnungen in mehreren Stadtteilen dazu gelernt. Der Ordnungsausschuss soll in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch für das erste Halbjahr 2018 gerademal zwei - diesmal aber ausführlich begründete - Sonntagsöffnungen beschließen. Die eine in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt zur Messe ProWein am 18. März, die andere am 6. Mai in Benrath anlässlich des Maimarktes. Öffnen können zum Maimarkt nur Geschäfte, die in dem eng umrissenen Bereich Marktplatz, Hauptstraße, Görresstraße, Cäcilienstraße, Börchemstraße, Friedhofstraße, Sistenichstraße und Heubesstraße liegen. Diese räumliche Einschränkung sei nötig, um dem Grundsatz Rechnung zu tragen, dass die Öffnungen der Verkaufsstellen in einem engen räumlichen Bezug zu der anlassgebenden Veranstaltung stehen müssen, schreibt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage für die politischen Gremien. Der Rat soll in seiner Sitzung am 1. Februar die beiden Termine beschließen; die Bezirksvertretung 9 befasst sich mit der Vorlage am 26. Januar.

Im vergangenen Jahr hatte Verdi erfolgreich gegen die Geschäftsöffnung zum Mai-Markt geklagt. Das soll nun mit dieser umfangreichen Beschreibung der Veranstaltung und der zu erwartenden Besucherzahl von rund 10.000 Menschen verhindert werden.

Für das zweite Halbjahr setzt die Verwaltung dann auf die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes durch die neue schwarz-gelbe Landesregierung. Dann, so hoffen auch die Geschäftsleute, sollte es der Gewerkschaft Verdi schwerer fallen, gegen die Sonntagsöffnung zu klagen. Weil der Antrag für die Öffnung der Geschäfte am 2. Dezember in Benrath gut begründet und mit vielen Zahlen (unter anderem der zu erwartenden Zahl von Besuchern auf den beiden Weihnachtsmärkten) hinterlegt war, hatten die Richter des Verwaltungsgerichtes der Gewerkschaft nahegelegt, den Antrag zurückzuziehen. In den Stadtteilen Bilk, Unterbilk, Derendorf, Pempelfort und Oberkassel mussten die Geschäfte hingegen am 1. Advent geschlossen bleiben. Besonders skurril: Die Geschäfte, die an der Nordstraße sowie an der Luegallee an die dortigen Weihnachtsmärkte grenzten, duften hingegen ihre Geschäfte am 2. Dezember von 13 bis 18 Uhr öffnen.

"Der 2017 ohne eine begleitende Geschäftsöffnung durchgeführte Mai-Markt wies gegenüber dem Vorjahr sogar eine Steigerung der Gesamtbesucherzahlen auf und hat damit gezeigt, dass der Markt selbst wesentlicher Anziehungspunkt ist", heißt es in der Vorlage weiter. Im Vergleich zum Vorjahr wird die Aktionsgemeinschaft Benrath als Veranstalterin die Veranstaltung wegen der guten Resonanz programmlich sogar erweitern.

Die Gewerkschaft Verdi sieht auch die neuen Anträge für die beiden Sonntagsöffnungen als nicht rechtmäßig an. Sie lehnt die Sonntagnachmittagsfreigaben auch aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes grundsätzlich ab. Die Stadt rechnet demnach wieder mit Klagen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

(rö)
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