Benrath Plakate in den Schaufenstern verweisen auf Verdi-Klage

Benrath · In vielen Schaufenstern in der Benrather Fußgängerzone hingen am Sonntag Plakate, die darauf hinwiesen, warum die Geschäfte zum Maimarkt nicht öffnen durften: Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen die von der Stadt genehmigten verkaufsoffenen Sonntage in der Innenstadt und Benrath geklagt und für den Standort Benrath vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Also mussten im Dorf alle Geschäfte geschlossen bleiben.

 In vielen Schaufenstern hingen am Sonntag diese Plakate, die auf die Gründe hinwiesen, warum die Geschäfte geschlossen waren.

In vielen Schaufenstern hingen am Sonntag diese Plakate, die auf die Gründe hinwiesen, warum die Geschäfte geschlossen waren.

Foto: Hans-Jürgen Bauer

"Das Öffnungsverbot war das beherrschende Gesprächsthema unserer Besucher; die Plakate haben wir durch Kontakte aus Essen erhalten", berichtete gestern Melina Schulze, Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft Benrath. Doch auch obwohl die Läden am Sonntag zubleiben mussten, zieht sie ein positives Fazit für den Maimarkt: "Viele Händler hatten stattdessen am Samstag spontan die Öffnungszeiten bis 18 Uhr verlängert." Auch wenn bis Weihnachten noch lange hin ist, war Schulze gestern schon mit den Vorbereitungen für das Weihnachtsdörfchen beschäftigt. Auch da ist ja eigentlich ein verkaufsoffener Sonntag am 3. Dezember geplant.

Seit es parallel zum Weihnachtsmarkt im Dörfchen seit nunmehr zwei Jahren an den Adventswochenenden auch den Weihnachtsmarkt der Stiftung Schloss und Park Benrath vor dem Schloss gibt, ist der verkaufsoffene Sonntage sehr gut besucht. Um auf eine genügend hohe Besucherfrequenz zu kommen, damit nicht wieder ein Gericht die Ladenöffnung für den 3. Dezember untersagt, hofft Schulze nun auf entsprechende Zahlen der Stiftung. Denn das Verwaltungsgericht hatte die geschätzte Besucherzahl des Maimarktes für abwegig gehalten: "Eine tragfähige Grundlage für die Annahme, gerade am Sonntag würden mehr als 10.000 Marktbesucher erwartet, sei nicht erkennbar", heißt es wörtlich in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes.

Das Oberverwaltungsgericht ist in seinem Richterspruch sogar noch einen Schritt weiter gegangen: Der Rat der Antragsgegnerin habe keine belastbare und nachvollziehbare Prognose darüber angestellt, dass der Maimarkt in Benrath so attraktiv sein würde, dass dieser und nicht die vorgesehenen Ladenöffnungen den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt von Besuchern bieten würde. Er sei insoweit völlig pauschalen und durch nichts belegten Angaben des Veranstalters gefolgt.

Zudem, so das OVG in seiner Pressemitteilung weiter, würde die Stadt sich bei ihrem für die Sonntagsöffnung selbst angelegten Kriterienkatalog diese erst ab einer Zahl von 30.000 erwarteten Besuchern für zulässig halten. Kein anderers Stadtteilfest mit Sonntagsöffnung wurde in der Prognose mit weniger als 30.000 Besuchern versehen. Für das Luegalleefest rechnet sie mit 60.000 Besuchern für das Gumbertstraßenfest mit 70.000 Besuchern.

(RP)
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