Benrath Besonderer Schutz für Rathaus-Viertel

Benrath · Die Stadt will auf Drängen der Unteren Denkmalbehörde das Benrather Wohnviertel unter eine Denkmalbereichs-satzung stellen. Dann müssen Eigentümer auch bei nicht unter Denkmal stehenden Häusern Auflagen beachten.

 Der Geltungsbereich der Denkmalschutzsatzung ist schwarz umrundet. Im Süden wird sie durch die Benrather Schlossallee, im Norden von der Marbacher Straße begrenzt.

Der Geltungsbereich der Denkmalschutzsatzung ist schwarz umrundet. Im Süden wird sie durch die Benrather Schlossallee, im Norden von der Marbacher Straße begrenzt.

Foto: Stadt

Sie wächst und wächst, die Denkmalliste der Stadt Düsseldorf. Es vergeht kein Jahr, in dem nicht weitere Gebäude unter konservatorischen Schutz gestellt werden: 2014 etwa mehrere Häuser in den Reisholzer Arbeitersiedlungsbauten an der Bessemerstraße und Briedestraße. Doch neben der Unterdenkmalstellung von einzelnen Häusern und Straßenzügen gibt es für die bei der Stadt angesiedelten Unteren Denkmalbehörde auch die Möglichkeit, ganze Viertel unter eine so genannte Denkmalbereichssatzung stellen zu lassen. In diesem Bereich müssen Eigentümer künftig Arbeiten an ihren Häusern genehmigen lassen.

Mitte der 1990er Jahre veranlassten das die Denkmalpfleger für den historischen Dorfkern von Urdenbach. Jetzt soll ein großer Bereich rund um das Benrather Rathausviertel folgen. Alle Häuser, die in einer Fläche zwischen Benrather Schlossallee, Marbacher Straße, einer Linie zwischen Schlosspark- und Hospitalstraße, Benrather Rathaussstraße und Kappeler Straße liegen, sind davon betroffen.

 Das Rathaus als Mittelpunkt des Viertels. In jede Richtung stehen schöne Wohnhäuser aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts.

Das Rathaus als Mittelpunkt des Viertels. In jede Richtung stehen schöne Wohnhäuser aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts.

Foto: Günter von Ameln

Wer genau wissen will, ob sein Haus innerhalb der Grenzen liegt, kann sich informieren, wenn die Stadt die Satzung öffentlich auslegt. Bislang hat aber nur die Bezirksvertretung 9 der Auslegung zugestimmt, der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und der Kulturausschuss müssen dem noch in ihrer jeweils nächsten Sitzung am 21. und 22. Oktober folgen. Ein paar Wochen später kann man die Unterlagen dann über einen Zeitraum von vier Wochen einsehen, den genauen Termin gibt die Stadt im Amtsblatt bekannt.

Bereits seit sieben Jahren ist die zuständige Verwaltung an der Umsetzung der Denkmalbereichssatzung für das Benrather Rathaus-Viertel dran. Damals sei die Aufforderung von der Unteren Denkmalbehörde gekommen, hieß es in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung. Aus dem Jahr 2008 datiert dazu auch ein entsprechendes Gutachten der beim Landschaftsverband Rheinland angesiedelten "Rheinischen Denkmalpflege".

Die BV-Mitglieder waren nicht eben begeistert über das Vorhaben, allerdings teilte Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Graf dem Gremium mit, dass dagegen kein Widerspruch möglich sei. Weder durch die Politik noch - und das ist viel bedeutender - von den betroffenen Hauseigentümern. Die müssen, so bald die Denkmalbereichssatzung in Kraft getreten ist, alle baulichen Änderungen - wie Fassadenanstrich oder ein neues Dach - beantragen und genehmigen lassen, auch wenn das Haus selbst gar nicht mal historisch bedeutsam ist. Das gilt sowohl für den Straßenbereich als auch für die Rückseite und den Innenbereich. Immerhin kann von der Denkmalbehörde nicht vorgeschrieben werden, wie oft ein Eigentümer etwa die Hausfassade streichen muss, anders bei der zu verwendenden Farbe. Wenn etwa ein ganzes Haus abgerissen werden soll, muss die Politik dem vorab zustimmen. Das 1906 gebaute Rathaus steht seit Januar 1986 unter Denkmalschutz. In der Begründung der Verwaltung für die neue Satzung heißt es: "Die ... vorherrschende Blockrandbebauung besteht aus untereinander gleichwertigen Wohn- und Geschäftshäusern. An der Benrodestraße bildet das von der Straßenflucht zurückgesetzte Rathaus als bedeutendster Solitär den städtebaulichen Schwerpunkt des Viertels. Daneben treten an einzelnen Straßenkreuzungen markante Eckbauten als städtebauliche Festpunkte hervor. Die um 1905 errichteten Gebäude zeigen insgesamt ähnliche stilistische Merkmale. Die straßenseitigen Häuserfronten weisen die für die Zeit üblichen stuckierten Schmuckfassaden auf und sind mit zahlreichen architektonischen Details versehen."

Aus Sicht der Verwaltung ist das Rathausviertel aus "ortsgeschichtlichen, architekturgeschichtlichen, städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen bedeutend und erhaltenswert". Die Schutzinhalte der Denkmalbereichssatzung sollen sein:

- die Erhaltung des städtischen Grundrisses,

- die Erhaltung der Bausubstanz in den Proportionen, Bauweise, Höhe, Dachform, Dachneigung, Fassadenausbildung und -gestaltung,

- die Erhaltung von Freiflächen, die den Charakter des Viertels prägen,

- die Erhaltung der Bepflanzung, die den Bereich prägen,

- die Erhaltung von Blickbezügen.

In Urdenbach kochte die Diskussion über die Denkmalbereichssatzung 1993 hoch, auf der einen Seite gründete sich eine Pro-Bürgerinitiative, die den Ortskern geschützt sehen wollte, auf der anderen Seite Eigentümer, die höhere Kosten auf sich zukommen sahen.

(RP)
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