Angermund Debatte um Parken auf der Angermunder Straße

Angermund · (arc) Die Stadtverwaltung hält eine Ausweitung der Parkscheibenregelung auf der Angermunder Straße bis zu den Gebäuden der Hausnummern 1 bis 5 nicht für sinnvoll. Genau das wollten die Politiker der Bezirksvertretung 5 geprüft wissen.

(arc) Die Stadtverwaltung hält eine Ausweitung der Parkscheibenregelung auf der Angermunder Straße bis zu den Gebäuden der Hausnummern 1 bis 5 nicht für sinnvoll. Genau das wollten die Politiker der Bezirksvertretung 5 geprüft wissen.

Im Rahmen von stichprobenartigen Erhebungen seien zuletzt im vorhandenen, mit Parkscheiben bewirtschafteten Parkraum im Stadtteilzentrum zwar eine Vielzahl von Fahrzeugen ohne ausgelegte Parkscheibe festgestellt worden. Eine Kontrolle der Parkdauer wie auch der Auslage der Parkscheibe könne im Bereich der Angermunder Straße allerdings nur sporadisch erfolgen, heißt es einschränkend.

Der Straßenabschnitt an der Angermunder Straße 1 bis 5 verfügt aktuell über sechs Abstellplätze, die jedoch teilweise ohnehin durch Baustellenfahrzeuge belegt seien. Es seien im Rahmen von stichprobenartigen Beobachtungen dennoch auch freie Parkkapazitäten festgestellt. "Der Abschnitt liegt zudem außerhalb des im Rahmenplan Einzelhandel für Angermund definierten kleinen Stadtteilzentrums. Im Übrigen rechtfertigt die Größe der Einzelhandelseinrichtungen die Ausweisung sechs weiterer, mit Parkscheibenregelung bewirtschafteter Parkstände nicht", teilt die Verwaltung mit. Das Amt für Verkehrsmanagement regt deshalb an, das Gespräch mit den Hauseigentümern zu suchen, um die privat vorhandenen Parkstände des Grundstücks Angermunder Straße 5 Kunden und Besuchern zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung lehnt auch Maßnahmen gegen das Parken auf Geh- und Radwagen im Bereich Angermunder Straße/Koppelskamp ab. An dieser Stelle bestehe grundsätzlich der Bedarf für das Liefern und Laden, da lediglich für den Lebensmittelmarkt ein Ladebereich im Bereich Koppelskamp bestehe. Ein Liefern oder Laden in den angrenzenden, mit Parkscheiben geregelten Parkbuchten sei aufgrund der zu schmalen baulichen Ausführung der Abstellplätze sonst nicht möglich.

(RP)
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