Altstadt/Flingern Reliquien-Dieb muss zwei Jahre in Haft

Altstadt/Flingern · Das Amtsgericht hat einen 43-Jährigen verurteilt, der in den Kirchengemeinden St. Andreas und St. Elisabeth fünf Reliquien gestohlen hat. Drei tauchten wieder auf, zwei sind verschwunden.

 Kriminalhauptkommissar Heinrich Mues gen. Koers brachte im August 2016 drei Reliquien zu Pater Irenäus Fischer in die Andreaskirche zurück.

Kriminalhauptkommissar Heinrich Mues gen. Koers brachte im August 2016 drei Reliquien zu Pater Irenäus Fischer in die Andreaskirche zurück.

Foto: Anne Orthen

Unermesslich und niemals wieder gut zu machen sind die Schäden, die ein drogenabhängiger Schreiner (43) im Sommer 2016 zwei Düsseldorfer Kirchengemeinden zugefügt hat. Das wurde gestern beim Amtsgericht deutlich, als gegen den wegen Diebstählen und Einbrüchen schon vielfach vorbestraften Junkie verhandelt wurde. Denn um Geld zum Drogenkauf zu beschaffen, hatte er laut Geständnis innerhalb weniger Wochen zwei Kirchen aufgesucht, hatte Nebenräume und Schaukästen aufgebrochen und insgesamt fünf Reliquien von Heiligen gestohlen, um sie zu verkaufen. Drei der Kostbarkeiten konnten wenig später an die Gemeinde der Andreaskirche in der Altstadt zurückgegeben werden. Ein vierter Kirchenschatz von dort sowie eine Reliquie, die er in der Elisabethkirche am Vinzenzplatz erbeutet hat, sind bis heute verschwunden. Die Richter schickten den Dieb jetzt für zwei Jahre in Haft.

Pauschal ließ der Angeklagte über seinen Anwalt die Kirchenaufbrüche und Diebstähle bestätigen. Seit 1997, also seit 20 Jahren, sei er schwer drogenabhängig, habe täglich große Mengen von Heroin und Kokain konsumiert. Wie man einen derart hohen Rauschgiftkonsum so lange Zeit überleben kann, wollte der Richter wissen. Verteidiger Jens Koppelmann verwies auf die vielen Haftstrafen, die der Angeklagte seitdem kassiert hat - und darauf, dass der Verfall seines Mandanten durch jene Drogen-Pausen gemildert worden sei. Inzwischen ist der 43-Jährige nach eigenen Angaben aber bereit, eine Drogenentzugstherapie anzutreten. Vorher muss er wegen der Kirchenaufbrüche aber noch zwei Jahre im Gefängnis aushalten. Zumal jeder Diebstahl von Gegenständen, die dem Gottesdienst oder der religiösen Verehrung gewidmet sind, im Gesetz als besonders schwerer Fall gilt, also härter bestraft wird als andere Taten. Für die geschädigten Kirchengemeinden ist das aber nur ein schwacher Trost. Unwiederbringlich verloren ist seit der Tat nämlich eine Knochen-Reliquie der Heiligen Elisabeth von Thüringen. Sie befand sich seit 1989 in der Sankt-Elisabeth-Kirche und war eine Gabe des Kölner Erzbischofs Joachim Meisner. Ende der 1990er Jahre entstand zum Schutz der kirchlichen Kostbarkeit dann ein Betraum mit einem großen, stählernen Tor. Dessen Vorhängeschloss hat der Angeklagte laut Geständnis Ende Juni 2016 geknackt, eine Vitrine aus Sicherheitsglas aufgehebelt, um dann das Gefäß mit einem Schädelknochen der Heiligen zu erbeuten. Als er Wochen später in der Andreaskirche ähnlich vorging, sich gewaltsam Zutritt zu einem Raum hinter dem Großaltar verschaffte und dort Reliquien der Heiligen Aloysius und Stanislaus sowie von Jesuitenheiligen stahl, wollte er drei der Beutestücke bei einem An- und Verkaufsladen verschachern. Das gelang nicht. Da der Besitzer sofort stutzig wurde, verließ der Angeklagte das Geschäft, ließ die erbeuteten Reliquien zurück. Die Richter hielten dennoch zwei Jahre Haft für ausreichend, weil der 43-Jährige bei den Taten wohl unter hohem Suchtdruck stand, daher nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sein dürfte. Das Urteil entsprach dem Schlussplädoyer des Staatsanwalts.

(RP)
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