Düsseldorf Stadt-Marketing muss nicht mehr für Foto zahlen

Düsseldorf · Mit 1000 Euro Schadenersatz ist die unerlaubte Verwendung eines Schnappschuss-Fotos durch die Düsseldorf Marketing & Tourismus (DMT) ausreichend bezahlt worden. So urteilte gestern eine Amtsrichterin und wies die noch deutlich weiter gehende Klage einer japanischen Mutter zurück. Die Frau, die auf jener Aufnahme mit ihrem Kind zu sehen war, hatte pro Kopf weitere 1500 Euro einklagen wollen. Das aber wies die Richterin zurück.

Zum Japan-Tag 2015 hatte die DMT ein Faltblatt mit Tipps und Terminen herausgegeben. Im Inneren der Broschüre war auch ein Foto von 2014 verwendet worden, das die Klägerin mit ihrer kleinen Tochter vor einer Menschenmenge zeigte. Die Frau reklamierte, die Aufnahme sei ohne Genehmigung verwendet worden. Die DMT hat daraufhin insgesamt 1000 Euro an Mutter und Tochter gezahlt. Einen Anspruch auf weitere insgesamt 3000 Euro sah das Amtsgericht jetzt nicht. Dazu sei der Verstoß durch die unerlaubte Foto-Verwendung nicht schwerwiegend genug, hieß es.

Erfolgslos blieb auch das weitere Argument der Klägerin, die DMT hätte für vergleichbare Werbeaufnahmen ja auch ein Model gegen entsprechende Gage verpflichten können. Dem hielt die Richterin entgegen, dass die DMT am Japan-Tag 2014 sicher auch andere Besucher für solche Fotoaufnahmen hätte ansprechen können, die dann sogar freiwillig und womöglich ohne Gage mitgemacht hätten. Im Ergebnis sei das Vorgehen der DMT mit den bereits gezahlten 1000 Euro als Schadenersatz für Mutter und Kind also angemessen abgegolten.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort