Düsseldorf Stadt kann Bordellwerbung nicht verbieten

Düsseldorf · Die in Düsseldorf zu sehenden Werbeplakate für Bordelle können nicht untersagt werden - weil sie nicht explizit erwähnen, womit die Etablissements ihr Geld verdienen. Das teilte die Stadtverwaltung nach der Beschwerde einer Bürgerin mit.

 Bordellwerbung wie diese beschäftigt den Stadtrat in Düsseldorf (Symbolbild).

Bordellwerbung wie diese beschäftigt den Stadtrat in Düsseldorf (Symbolbild).

Foto: Uwe Miserius

Allerdings hat sie wegen der Eingabe darauf hingewirkt, dass Plakatwände auf städtischem Grund nicht mehr für die Branche zur Verfügung stehen: Sie hat einen Anbieter aufgefordert, dort Werbung für ein Bordell entfernen zu lassen.

Die Bürgerin hatte sich beim Stadtrat über die an vielen Stellen sichtbare Reklame beschwert. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss, der solche Eingaben diskutiert, befasst sich am Mittwoch mit dem Thema. Er wird erörtern, ob die Politik sich gegen die Plakate engagieren soll und ob es überhaupt Möglichkeiten gibt, die vor allem an Einfahrstraßen und oft zu Messezeiten zu sehende Werbung für diverse Bordelle in der Region komplett zu untersagen.

Aus Sicht der Bürgerin sollte Düsseldorf sie nicht hinnehmen. Die Frau - deren Name, wie bei Eingaben üblich, vertraulich behandelt wird - zeigt sich "fassungslos", dass "Frauen völlig erniedrigend dargestellt werden, angeboten wie Frischfleisch". Solche Plakate hingen an "quasi jeder Ecke", beklagt sie. "In einer Stadt, in der ein solches Frauenbild öffentlich vertreten und verbreitet wird, stelle ich mir die Frage, ob ich hier wirklich weiter wohnen bleiben möchte."

Ordnungs- und Verkehrsamt machen in ihren vorab veröffentlichten Stellungnahmen allerdings wenig Hoffnung, dass sich die Plakate überhaupt verbieten lassen. Die bislang bekannten Motive verstießen nicht gegen geltendes Recht, heißt es. Sie zeigten Porträts bekleideter junger Frauen verbunden mit dem Namen des Betriebes. Weder Text noch Bild erwähnten dabei "die Möglichkeit entgeltlicher sexueller Handlungen ausdrücklich", so das Ordnungsamt. Es bleibe vielmehr dem Betrachter überlassen, aus der Darstellung von Frauen in Zusammenhang mit den Unternehmensnamen "entsprechende Schlussfolgerungen" zu ziehen. Das Fazit: "In dieser verbrämten Form beeinträchtigen die Plakate keine Rechtsgüter der Allgemeinheit und insbesondere nicht den Jugendschutz." Für ein Verbot gebe es daher keine Handhabe. Das Verkehrsamt empfiehlt eine Beschwerde beim Deutschen Werberat, der eine Rüge aussprechen könnte.

(arl)
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