Düsseldorf Sparkassen-Streit ist Thema im Landtag

Düsseldorf · CDU stellt Anfrage zu Gesprächen der Finanzaufsicht mit Umfeld von Oberbürgermeister Geisel.

Der Streit zwischen Stadtsparkassen-Chef Arndt Hallmann und Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) um die Höhe der Ausschüttungen an die Stadt hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Auch im Landtag wird er jetzt Thema. Konkret geht es dabei um den Beschluss der Sparkassenaufsicht im Finanzministerium von Norbert Walter-Borjans (SPD), die nach Geisels Beanstandung den Jahresabschluss 2014 der Stadtsparkasse Düsseldorf aufgehoben hat. Der CDU-Abgeordnete Robert Stein (der bis 2013 Mitglied der Piratenfraktion war) will in einer Kleinen Anfrage Details zu Gesprächen im Vorfeld der Entscheidung wissen.

Stein bezieht sich auf Zeitungsartikel und Angaben der Rechtsberater des Sparkassen-Vorstands, denen zufolge es im Vorfeld der Entscheidung mehrere Treffen zwischen Beratern von Geisel und Vertretern des Finanzministeriums gegeben habe, in die die Stadtsparkasse und deren Vertreter nicht einbezogen gewesen seien. Unter der Überschrift "Notwendige Transparenz des Finanzministers als Chef der Sparkassenaufsicht" fragt Stein nach, ob Vertreter des Ministeriums sich vor Erstellen des Bescheids mit Vertretern der Stadtsparkasse, Mitgliedern des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse oder von ihnen beauftragten Dritten "persönlich, schriftlich oder telefonisch ausgetauscht" haben. Dies soll einzeln aufgelistet werden und Datum, Dauer, Gegenstand und Teilnehmer beinhalten.

Gleiches gilt für die Antworten zur Frage nach Austausch von Vertretern des Finanzministeriums (persönlich, telefonisch oder schriftlich) mit Vertretern der Stadt Düsseldorf, Geisel oder anderen Dritten. Stein fragt außerdem danach, wie solche Gespräche aktenkundig gemacht wurden´, ob Finanzminister Walter-Borjans persönlich beteiligt war, außerdem, ob und wie er darüber informiert wurde.

Kleine Anfragen kann jeder Landtagsabgeordneten zu einem konkreten Sachverhalt stellen. Innerhalb von vier Wochen soll die Landesregierung schriftlich antworten. Geschieht dies nicht, kann der Fragesteller beantragen, dass die Landesregierung seine Kleine Anfrage in der Plenarsitzung mündlich beantwortet. Datiert ist diese Kleine Anfrage auf den 12. August.

Gegen den Beschluss der Finanzaufsicht hat der Stadtsparkassen-Vorstand vor einigen Wochen Klage eingereicht.

(dr)
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