Düsseldorf Sparkasse schickt Online-Kunden Werbung

Düsseldorf · Die Stadtsparkasse ändert ab dem 1. Oktober ihre Nutzungsbedingungen für elektronische Post.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollte man lesen, doch häufig kommt es nicht dazu: Mal fehlt Zeit, mal Interesse. Dabei werden auf diesem Weg nicht selten für Kunden wichtige Änderungen kundgetan. So wie im aktuellen Schreiben, das die Stadtsparkasse Düsseldorf jetzt an ihre Online-Kunden geschickt hat. Die SSK ändert nämlich ab dem 1. Oktober die Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Postfachs. Dort sollen künftig nicht nur sämtliche Mitteilungen der Sparkasse, sondern auch ihrer Verbundpartner sowie werbliche Inhalte eingestellt werden.

Das heißt: Online-Banking-Nutzer bekommen bald ungefragt Werbung zugeschickt. Einen Kunden ärgert das Vorhaben: "Wenn ich das richtig verstehe, will mich die Stadtsparkasse demnächst mit Werbung vollspammen, mich mit Zwangs-Werbung beglücken. "

Als Alternative bleibt, das elektronische Postfach abmelden zu lassen. Bei der Bank klingt das harmloser: Es sei normal, dass AGB von Zeit zu Zeit an die aktuelle Rechtssprechung angepasst und für Onlinekunden inhaltlich und funktional verändert werden, sagte Sprecher Michael Dieter Klein. In den aktuellen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sieht die Stadtsparkasse Düsseldorf sogar einen Dienst am Kunden: "Es geht nicht darum, Kunden mehr Werbung zur Verfügung zu stellen", sagt Klein. Vielmehr gehe es darum, dass Kunden, die vorzugsweise Online-Banking nutzen, dieselben Informationen zur Verfügung gestellt werden wie denjenigen, die regelmäßig eine Filiale aufsuchen. "Im Zweifelsfall gehen Online-Banking-Nutzer nicht mehr in die Filialen. Und dort liegen ja auch Broschüren mit den neuesten Produktinformationen aus", so Klein. Das seien beispielsweise aktuelle Informationen zu Ratenkrediten, zur Riester-Rente und ähnlichem. Mitteilungen von Verbundpartnern könnten beispielsweise Angebote der Provinzialversicherung sein.

Doch in der Filiale können Kunden wählen, ob sie eine Broschüre mitnehmen möchten, ob die Information relevant sein könnte. Beim elektronischen Postfach nicht. Das sei jedoch technisch nicht anders lösbar, erklärt Klein. Für Online-Banking-Nutzer, denen die neuen AGB Bauchschmerzen bereiten, hat die Stadtsparkasse einen Rat: "Bei Klärungsbedarf sollten Kunden mit ihrem Kundenberater sprechen. Im direkten Austausch lassen sich Fragen sicherlich einfacher klären."

(tak/pfw)
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