Düsseldorf Sparkasse: Geisel nennt Protest-Gründe

Düsseldorf · Der Oberbürgermeister hatte vor einem Monat das Ja des Verwaltungsrats zum Jahresabschluss 2014 beanstandet. Jetzt liefert er die von CDU und Arbeitnehmern eingeforderte Begründung und lädt zur womöglich finalen Sondersitzung.

 Thomas Geisel hat den Sparkassen-Beschluss beanstandet.

Thomas Geisel hat den Sparkassen-Beschluss beanstandet.

Foto: Endermann

Sollte es nicht noch zu einer Verschiebung kommen, wird der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse am Samstag zum letzten Mal den Jahresabschluss 2014 auf der Tagesordnung haben. Für 10 Uhr hat Oberbürgermeister Thomas Geisel, der auch Vorsitzender des Verwaltungsrats ist, eine Sondersitzung angesetzt. Er habe, so heißt es, seinen Urlaub verkürzt, um die Forderung der Verwaltungsratsmehrheit aus Arbeitnehmervertretern und CDU zu erfüllen. Einige derer, die darauf gepocht hatten, werden sich urlaubsbedingt vertreten lassen. Gefolgt ist Geisel in einem weiteren Punkt, hat dem Verwaltungsrat die Begründung seiner Beanstandung vorgelegt. Die hat er bereits am 26. Juni ausgesprochen - nachdem der Verwaltungsrat mehrheitlich dem vom Sparkassen-Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zugestimmt hatte.

 Sparkassen-Vorstand Arndt Hallmann verteidigt seine Strategie.

Sparkassen-Vorstand Arndt Hallmann verteidigt seine Strategie.

Foto: Endermann, Andreas (end)

In der 67-seitigen Begründung ist detailliert nachzulesen, worum es in dem seit Monaten ausgetragenen Streit zwischen Geisel und dem Sparkassen-Vorstand geht: Im Zentrum steht die Erwartung, dass die Sparkasse einen Teil ihres Gewinns von 104 Millionen Euro nach Steuern, konkret 25 Prozent, an die Stadt ausschüttet. Hallmann hingegen will bis auf 3,4 Millionen Euro die gesamte Summe in die Rücklagen stecken. Er beruft sich auf die nach der Bankenkrise 2008 strengeren Regeln zur Eigenkapitalbildung und Risikovorsorge. Geisel und die Ampel-Vertreter von SPD, Grünen und FDP im 15-köpfigen Kontrollgremium pochen darauf, dass der Gewinn 2014 doppelt so hoch ausgefallen ist als vom Vorstand geplant. Nur von diesem Plus beanspruche man die Hälfte, 175 Prozent der ursprünglich geplanten Summe könne Hallmann in die Rücklagen stecken.

Im Zentrum der Beanstandung steht der Weg, den der Sparkassen-Vorstand gegangen ist, nämlich über die Sonderpostenbildung für allgemeine Bankrisiken nach Paragraf 340 g HGB, die ihm ermöglicht, allein darüber zu entscheiden, ohne den Verwaltungsrat einzubinden. Geisel hält eine zweistufige Prüfung für notwendig, wirft dem Gremium vor, sich der eigenen Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeit zu berauben. In seiner Begründung listet er detailliert die Vorgänge, Rechtsgutachten und Schreiben der Aufsicht auf, stellt dar, dass die gesetzlichen Anforderungen zur Kernkapitalbildung sogar mit der geforderten Ausschüttung erfüllt werden. Zudem pochen seine Gutachter auf die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht des Instituts gegenüber den Anteilseignern. Immer wieder geht es um die Frage der Notwendigkeit, Sonderposten zu bilden. Die Sparkassenaufsicht hat mehrfach beim Vorstand nach den Gründen für diese Notwendigkeit gefragt. Genannt wurde ein möglicher "Zinsschock" von 170 Millionen Euro. Nach Geisels Ansicht ist das nicht plausibel.

Er verweist zudem auf Kompromissvorschläge, auf die nicht eingegangen worden sei. Auf einen Kompromiss hofft er auch bei der Sitzung am Samstag: Neben der Beschlussvorlage mit 3,4 Millionen Euro Ausschüttung soll eine zweite auf dem Tisch liegen, in die eine höhere Summe eingetragen werden kann. Von rund elf Millionen Euro ist die Rede. Die Gegenseite überzeugt das nicht. Sie kritisiert etwa, Geisel beziehe sich auf Protokolle, die dem ihr noch nicht vorliegen.

(RP)
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