Düsseldorf Sozialstunden für Einbruch in Ulmer Höh'

Düsseldorf · Ein Mann war auf das Gelände des früheren Gefängnisses eingedrungen. Er wurde von einem Wachmann entdeckt.

Für seine Neugier, in welchem Zustand die frühere Justizvollzugsanstalt Ulmer Höh' aktuell wohl sein mag, muss ein schaulustiger Hausmeister (49) zwanzig Stunden Sozialarbeit ableisten. So entschied gestern ein Amtsrichter. Zunächst war gegen den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs sogar eine Geldstrafe von 1800 Euro verhängt worden. Doch mit seinem Einspruch dagegen war der Mann nun erfolgreich. Sein Verfahren wurde unter der Arbeitsauflage eingestellt.

Ein Zeitungsartikel über einen Großbrand in der ehemaligen Gefängniskapelle hatte den Angeklagten Ende April angeblich dazu verleitet, sich im Mai selbst ein Bild von der einst landesweit bekannten Haftanstalt zu machen. Über die Rückseite sei er auf das Gelände gelangt, sei dort über ein Mäuerchen gestiegen und dann durch ein Loch im Maschendrahtzaun in die leerstehende Anstalt gelangt. Dort wurde er von einem Wachmann gestellt und gab an, er habe sich das Gebäude "nur mal angucken wollen". Zumal in dem Zeitungsbeitrag auch erklärt wurde, dass der Eigentümer (der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb BLB) das Gelände nicht ausreichend gesichert habe, so dass dort in den Jahren des Leerstandes schon zehntausend Besucher ein- und ausgegangen seien. "Ich war halt der 10.000 und erste", so der Angeklagte seufzend. Dass ein Eindringen widerrechtlich war, habe er "jetzt erst gelernt". Ein eigenes Loch in den Drahtzaun geschnitten habe er jedoch nicht.

"Was Sie da gemacht haben, war ja nicht wirklich schlimm", sagte der Richter. Anderseits könne schon das Übersteigen einer Vorgartenhecke ausreichen, um juristisch wegen Hausfriedensbruchs belangt zu werden. Unter Verzicht auf die Geldstrafe bot der Richter dennoch an, das Verfahren gegen den 49-Jährigen "wegen geringer Schuld" einzustellen gegen 150 Euro Buße an eine gemeinnützige Organisation. Der Angeklagte bat stattdessen jedoch um eine Arbeitsauflage, weil er sich "gerne mal für Flüchtlinge einsetzen" wolle. Dem kam der Richter sofort nach und wandelte die angestrebte Geldbuße in zwanzig Arbeitsstunden um, die der Hausmeister nun innerhalb von sechs Monaten ableisten kann.

(wuk)
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