Düsseldorf Sorgen wegen Wohnungsprostitution

Düsseldorf · An der Friedrich-Lau-Straße klingelte ein Freier schon an der falschen Tür und stand vor einem Kind.

Zur Messe Medica vor wenigen Wochen fühlten sich Bewohner des Hauses an der Friedrich-Lau-Straße 36 in Golzheim wieder einmal unwohl. Immer wieder kamen fremde Männer ins Haus, wollten in ein Apartment in der obersten, der siebten, Etage. Die Bewohner, die Angst um ihre Sicherheit haben, behaupten, dieses Apartment werde seit knapp zwei Jahren zur Prostitution genutzt, und das nicht nur zu Messezeiten.

Die Indizien seien eindeutig. Aber weder Hausverwaltung noch ein Rechtsanwalt setzte sich bisher für die Interessen der Bewohner mit Erfolg ein. Und aus dem Ordnungsamt heißt es: "Die Nutzung einer Wohnung als sogenannte Terminwohnung ist aus der Prostitutionsüberwachung bekannt. Es gibt jedoch derzeit für das Ordnungsamt keinen Anlass, ordnungsbehördlich einzuschreiten." Das Gespräch mit dem Eigentümer des Apartments, der es vermietet hat, suchten die Bewohner auch schon. Doch der will von alledem nichts wissen. Laut einer Bewohnerin soll er Kontakt zur Zuhälterszene haben.

"In unserem Haus haben wir zahlreiche Familien mit insgesamt acht Kindern. Ein Freier hat einmal versehentlich an der falschen Tür geklingelt und stand einer Zwölfjährigen gegenüber. Ich habe nichts gegen Prostitution, aber in einer gut bürgerlichen Wohngegend muss so etwas wirklich nicht sein", sagt eine Bewohnerin. Sie berichtet von teils "verstörten Männern", die durchs Treppenhaus laufen und nicht den Aufzug in die siebte Etage nehmen wollen. "Die Frauen, es sind verschiedene, halten sich zurück, wenn man sie antrifft. Auch die Zuhälter oder deren Abgesandte statten hier regelmäßige Besuche ab. Typen, die uns suspekt erscheinen. Deshalb möchte auch keiner der Bewohner offiziell in Erscheinung treten."

Die Hoffnungen der Bewohner ruhen jetzt auf dem neuen Prostituiertenschutzgesetz und dem Januar. Das Gesetz trat zwar bereits zum 1. Juli in Kraft und Personen, die der Prostitution in Deutschland nachgehen oder nachgehen wollen, sind seitdem verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden. Jedoch laufen die Übergangsfristen bis Ende Dezember, so dass erst dann eine Betriebserlaubnis erforderlich wird, in deren Kontext gegebenenfalls auch die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Wohnungsnutzung durch das Bauaufsichtsamt überprüft wird. "Hoffentlich wird sich etwas ändern. Die Eigentumswohnungen verlieren doch an Wert, wenn man weiß, dass im Haus Prostitution stattfindet", sagt die Hausbewohnerin.

(gaa)
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