Sexualdelikte in Schwimmbädern Nicht jeder Blick ist auch ein Übergriff

Meinung | Düsseldorf · Bei Straftaten wird in der gesellschaftlichen Diskussion die Herkunft von Tätern immer wichtiger. Das ist gut und andererseits sehr gefährlich. Denn Zahlen — zum Beispiel über angezeigte Sexualdelikte in Schwimmbädern — wirken nur auf den ersten Blick verlässlich.

 103 Strafanzeigen wegen Sexualdelikten in Badeanstalten wurden seit Jahresbeginn aufgenommen.

103 Strafanzeigen wegen Sexualdelikten in Badeanstalten wurden seit Jahresbeginn aufgenommen.

Foto: dpa, hei lre Ken kde

So hat es in zweieinhalb Jahren in Düsseldorf 32 Anzeigen gegeben, gemessen an der Vielzahl der Besucher und Flüchtlinge in der Stadt ist das nicht hoch. Verlässlich ist auch nicht der Begriff Sexualdelikt, bei dem fast jeder an Begrapschen und Schlimmeres denkt. Er umfasst aber auch Taten, die für viele nur als Dummejungenstreiche gelten — zum Beispiel, wenn ein Teenager zwei Mädchen nur hinterherläuft oder ein Mann sich, vielleicht wirklich nur aus Versehen, mal in die Frauendusche verirrt.

Im Schwimmbad sollte nicht jeder Blick auf Busen und Po per se als sexueller Übergriff gewertet werden, nur weil derjenige, der da guckt, dunkle statt blonde Haare hat. Sollte es aber Hinweise auf Belästigung geben — egal durch wen —, sind alle aufgefordert, einzuschreiten und den Bademeister zu holen.

Die Bäder-Mitarbeiter sind extrem sensibilisiert. Das muss genügen. Über Bade-Verbote für Migranten sollte niemand auch nur eine Sekunde nachdenken.

(mso)
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