Düsseldorf Sekundenschlaf-Prozess gegen Rheinbahn-Fahrer eingestellt

Düsseldorf · Sekundenschlaf war die Ursache für einen schweren Rheinbahn-Unfall im August 2015. Das Verfahren gegen den Fahrer wegen Fahrlässigkeit endete am Donnerstag mit Einstellung gegen Geldbuße.

 Diesen Unfall hatte der Fahrer wegen Sekundenschlafs verursacht.

Diesen Unfall hatte der Fahrer wegen Sekundenschlafs verursacht.

Foto: Emily Senf

Er sei im Leitstand seiner Straßenbahn "einfach plötzlich weg gewesen"- und dann habe es "fürchterlich gekracht". Seufzend hat ein Rheinbahnfahrer (63) Donnerstag vor dem Amtsgericht geschildert, wie er nach einem Anfall von Sekundenschlaf frühmorgens im August 2015 an der Luegallee mit seinem tonnenschweren Zug der Linie U74 ein Haltesignal überfahren hatte, dann ungebremst auf zwei Autos geprallt war.

Beide Wagen wurden dabei schwer beschädigt, beide Fahrer verletzt. Doch im Prozess ließ sich nicht belegen, dass der 63-Jährige schon vor dieser Kollision auch nur ahnte, dass er unter den Folgen von Schlafapnoe leidet, den Unfall also hätte voraussehen können.

Wusste der Fahrer von seiner Schlaf-Apnoe?

Atemstillstände während des Nachtschlafes können für die Betroffenen zu schwerer Tagesmüdigkeit und sogar zum Einschlafzwang führen. Die Anklage warf dem Rheinbahner, der inzwischen in Rente ist, genau das vor: Er habe um seine Erkrankung gewusst, habe die bleierne Müdigkeit im Führerstand der U74 damals auch gemerkt, aber nichts dagegen getan — und deshalb riskiert, dass er bei einem jederzeit möglichen Sekundenschlaf einen schweren Unfall verursacht.

Das wies der Angeklagte aber zurück. Denn erst nach der Kollision sei durch ärztliche Untersuchungen jene Schlafapnoe bei ihm festgestellt worden. "Vorher habe ich davon nichts gemerkt", versicherte er. Noch ganz kurz vor dem Unfall habe er doch seine Bahn damals an der Haltestelle am Barbarossaplatz regulär gestoppt, habe Fahrgäste ein- und aussteigen lassen.

Geringe Schuld führt zu Einstellung des Verfahrens

Als Gutachterin sollte eine Neurologin des städtischen Gesundheitsamtes jetzt also erklären, ob die Version des Angeklagten medizinisch plausibel sei. Doch die Medizinerin gab an, sie sei keine Expertin auf dem Gebiet der Schlafapnoe, habe ihr Wissen darüber nur aus dem Internet. Das Gericht hätte jetzt also ein neues Gutachten bei einem Apnoe-Kenner in Auftrag geben müssen, um die Behauptungen des Angeklagten zu überprüfen.

Doch nach einem Rechtsgespräch kamen alle Beteiligten überein, dass die Schuld des 63-Jährigen an dem damaligen Unfall wohl als "gering" zu bewerten sei. Das Verfahren gegen ihn wurde daher eingestellt — unter der Bedingung, dass er von seiner Rente jetzt 600 Euro abzweigt und ratenweise an eine wohltätige Organisation zahlt.

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