Düsseldorf Sechs Monate Haft wegen gestohlener Schuhe

Düsseldorf · In einem Langenfelder Supermarkt hatte ein 49-Jähriger ein Paar Schuhe nicht nur anprobiert, sondern sie auch gleich angelassen, seine alten Treter in den Karton gesteckt und war mit dem unbezahlten Schuhwerk hinausgegangen.

Eine Laden-Detektivin stellte ihn am Ausgang des Geschäfts. Für die Tat hatte ihm das Gericht eine Haftstrafe von sechs Monaten aufgebrummt, gegen die er jetzt in Düsseldorf Berufung eingelegt hat, was von seinem Anwalt noch einmal eingeschränkt wurde. Dieser wollte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt sehen. "Um eine Haftstrafe an sich werden wir wohl nicht herumkommen." Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte bereits im September dargelegt, dass eine Versagung der Bewährung rechtens sei.

Auch der Vorsitzende Richter und die beiden Schöffen wichen in ihrer rechtlichen Bewertung nicht davon ab. Zudem war im Urteil, das sechs Monate Haft vorsieht, bereits die "erhebliche strafrechtliche Vorbelastung" des Angeklagten berücksichtigt worden. Mehr als 20 Einträge im Strafregister hat der 49-Jährige über die Jahre angesammelt, darunter viele wegen Diebstahls, auch wegen Raubs, Körperverletzung, Drogenbesitzes, Fahrens ohne Führerschein und Trunkenheit am Steuer. Nach dem Schuh-Diebstahl legte er ein Geständnis ab. Derzeit sitzt er noch eine Reststrafe wegen eines anderen Delikts ab.

(vpa)
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