Antrag der Staatsanwaltschaft Schwere Vergewaltigung: Polizist soll ins Gefängnis

Düsseldorf · Ein Düsseldorfer Polizist soll auf einer Polizeiwache einen jungen Mann vergewaltigt haben, der einen Diebstahl anzeigen wollte. Die Staatsanwältin ist von der Schuld des Kommissars überzeugt, der seine Unschuld beteuert.

 Ein junger Mann beschuldigt einen Polizisten, ihn in der Oberbilker Wache sexuell genötigt zu haben.

Ein junger Mann beschuldigt einen Polizisten, ihn in der Oberbilker Wache sexuell genötigt zu haben.

Foto: Bußkamp, Thomas

Ein 58-jähriger Polizist soll wegen der Vergewaltigung eines jungen Mannes auf einer Düsseldorfer Polizeiwache ins Gefängnis. Staatsanwältin Anna Gerdemann beantragte am Mittwoch im Prozess am Düsseldorfer Landgericht drei Jahre und neun Monate Haft wegen schwerer Vergewaltigung gegen den Hauptkommissar. Sie sei von der Schuld des Beamten überzeugt: "Er hat dem Ansehen der Polizei nachhaltig geschadet."

Die Verteidiger des Polizisten beantragten dagegen einen Freispruch: Es gebe zahlreiche, erhebliche Zweifel an der Version des angeblich Geschädigten.

Der Beamte habe das Opfer, das den Diebstahl seines Fahrrades anzeigen wollte, auf der Wache mit "Psycho-Spielchen" und der Drohung, ihn bei einem Fluchtversuch zu erschießen, gefügig gemacht, führte dagegen die Staatsanwältin aus. Der junge Mann habe schließlich keinen anderen Weg gesehen und den Beamten oral befriedigt. Seine Aussage sei "voll umfänglich glaubhaft", detailreich und stimmig. Auch in Sexualverbrechen erfahrene Vernehmer hätten ihn als glaubwürdig eingestuft. "Es ist unrealistisch, dass er sich alles in so kurzer Zeit so schlüssig ausgedacht haben könnte."

Zweifel, die die aussagepsychologische Gutachterin ins Feld geführt hatte, seien nicht stichhaltig. So hatte die psychologische Sachverständige die Aussage des mutmaßlichen Opfers hervorgehoben, den Beamten zum Abschied vor der Wache umarmt zu haben. Dies sei ein ungewöhnliches Verhalten für ein Vergewaltigungsopfer.

Der Angeklagte hatte seine Unschuld beteuert. Er habe den 25-Jährigen nicht einmal berührt, ihn nicht erpresst und auch nicht mit seiner Dienstwaffe bedroht. Er sei zudem seit 35 Jahren glücklich verheiratet und habe keine homosexuelle Neigung.

An der Unterhose des 25-Jährigen, der wenige Stunden nach seinem Besuch auf der Polizeiwache im Präsidium erschienen und die Vergewaltigung angezeigt hatte, waren allerdings DNA-Spuren des Polizisten entdeckt worden. Im Genitalbereich des Kommissars waren wiederum Mischspuren fremder DNA gefunden worden, die vom mutmaßlichen Opfer stammen könnten.

Der Kommissar hatte dazu ausgesagt, der Mann habe auf der Wache sein Piercing aus dem Mund genommen und ihm gezeigt. Er habe es kurz in die Hand genommen. Später habe der 25-Jährige noch die Toilette der Wache aufgesucht. Die DNA könne durch "Sekundärübertragung" beim Toilettengang in die jeweiligen Intimbereiche gelangt sein, sagten seine Anwälte.

Der 25-Jährige habe sich die "Räubergeschichte" einer Vergewaltigung möglicherweise ausgedacht, um gegenüber seiner dominanten Freundin von eigenen Fehlern abzulenken, vermuteten die Verteidiger. Das Urteil soll am Donnerstag kommender Woche gesprochen werden.

(lnw)
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