Düsseldorf Schwerbehinderter beklagt Diskriminierung bei Jobsuche

Düsseldorf · Seine Ehrlichkeit bei der Jobsuche wurde ihm zum Verhängnis. So wertet ein Kaufmann (59) seine vergebliche Bewerbung für einen Verwaltungsjob bei einer Justizvollzugsanstalt (JVA). Als er offen zugab, dass er nach einem Herzinfarkt vor sieben Jahren als schwerbehindert gilt, war er zum Vorstellungsgespräch nicht mal eingeladen worden.

Dazu wäre die JVA-Leitung aber verpflichtet gewesen. Beim Arbeitsgericht sucht er am morgigen Dienstag (19.1., 9.15 Uhr, Saal 113) mit einer Diskriminierungsklage gegen das Land NRW nun sein Recht.

Gleich mehrfach sieht sich der Kläger von öffentlichen Arbeitgebern wegen der Behinderung zurückgesetzt. Dabei war er im mittleren Management einer Firma im Gesundheitsbereich bis 2009 äußerst erfolgreich gewesen. Dann erlitt er den Herzinfarkt, verlor den Job, fand bei einer Wohlfahrtsorganisation für zweieinhalb Jahre eine neue Stelle, die allerdings befristet war. Danach habe er sich mit Hinweis auf seine Schwerbehinderung auch bei einer Klinik-Verwaltung der öffentlichen Hand beworben, sei 2015 zum Vorstellungsgespräch aber nicht eingeladen worden.

Dabei schreibt das Sozialgesetzbuch (SGB) vor: Zur "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" gibt es "besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber", wonach Behinderte zwar keinen Anspruch auf die Stelle haben, aber ein Anrecht auf ein Vorstellungsgespräch. Mit der Klinik, die sich später entschuldigte, hat sich der 59-Jährige damals geeinigt. Als er sich dann aber für den JVA-Verwaltungsjob bewarb und wieder nicht zur Vorstellung durfte, zog er nun vor Gericht.

Die Leitung der JVA habe ja nicht nur die SGB-Vorschrift ignoriert, sondern dem Kläger noch mitgeteilt: Er sei offensichtlich ungeeignet für jene Stelle, weil er seit Mai 2012 als arbeitssuchend gelte und "die sich daraus ergebenden Defizite wiegen so schwer, dass eine Einstellung nicht in Frage kam". Dass der 59-Jährige erst durch Diskriminierung der Klinik in diese Lage kam, die ihm jetzt als Makel angelastet wird, empfindet seine Anwältin Katharina Göcken als Hohn: "Mein Mandant wurde wegen seiner Behinderung nicht nur abgewiesen, sondern bekam noch mal einen Tritt in die Knie!" Auch das Arbeitsgericht hält die Klage gegen das Land für aussichtsreich, hat dem Kläger bereits Prozesskostenhilfe bewilligt, was in aussichtslosen Fällen nicht zulässig wäre.

(RP)
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