Düsseldorf Schauspielerin Sibel Kekilli verklagt Handy-Hersteller

Düsseldorf · Das Landgericht verhandelt am Donnerstag über die Klage. Mit dem Erscheinen des Stars wird nicht gerechnet.

 Mit einer stattlichen Honorar-Klage von Film- und Fernsehstar Sibel Kekilli (35) befasst sich das Landgericht am Donnerstag in einem Prozesstermin.

Mit einer stattlichen Honorar-Klage von Film- und Fernsehstar Sibel Kekilli (35) befasst sich das Landgericht am Donnerstag in einem Prozesstermin.

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Mit einer stattlichen Honorar-Klage von Film- und Fernsehstar Sibel Kekilli (35) befasst sich das Landgericht am Mittwoch in einem Prozesstermin. Vor einer Zivilkammer fordert die mehrfach auch international ausgezeichnete Darstellerin, die unter anderem in dem Film "Gegen die Wand" und später in der US-amerikanischen Fantasy-Serie "Game of Thrones" sowie in etlichen "Tatort"-Folgen auftrat, mehr als 40.000 Euro Brutto-Gage von einem Handy-Hersteller. Im Prozess (morgen, 11 Uhr, Saal 2.134) wird allerdings nicht mit einem Live-Auftritt der Schauspielerin gerechnet.

Die Handy-Firma soll laut Klage der Schauspielerin eine Honorarvereinbarung über 41 600 Euro für einen Werbe-Auftritt in einem Berliner Kaufhaus sowie für eine anschließende Abendveranstaltung fest zugesagt haben. Das könne die Managerin von Kekilli angeblich auch vor Gericht bestätigen.

Zu einem schriftlichen Honorar-Vertrag zwischen jener Handy-Firma und dem Filmstar sei es zwar nie gekommen, aber mündlich sollen Firmen-Vertreter die international bekannte Darstellerin bereits fest für diese Produkt-Werbung gebucht haben. Nach Darstellung der Klägerin sei die Initiative dazu von der Marketing-Abteilung des Handy-Herstellers ausgegangen. Doch nach weiteren, internen Diskussionen habe die Firma diese Idee wieder verworfen und von einer festen Buchung von Kekilli letztlich abgesehen, weil man die Werbe-Veranstaltung für ein bestimmtes Konzern-Produkt dann doch lieber ohne jede Schauspielerin durchführen wollte. Kekilli lässt über ihre Anwälte nun aber vortragen, sie habe die Buchung als verbindlich angesehen, also stünde ihr ein versprochenes Honorar von 41 600 Euro jetzt zu.

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Im Zivilprozess wird nun also vom Landgericht auch zu prüfen sein, ob hier eine mündliche Buchung formell bereits vorlag und die darin besprochenen Rahmendaten deshalb als verbindlich anzusehen sind. Vertreter des Handy-Herstellers bestreiten das. Ob es sich hier aber lediglich um eine unverbindliche "Voranfrage" der Firma bei der Schauspielerin gehandelt hat oder ob der Filmstar zurecht davon ausgehen durfte, für beide Events fest eingeplant zu sein, deshalb womöglich andere Dreh-Termine darauf abgestimmt hat, ist derzeit noch völlig offen. Gelingt kurzfristig keine Einigung, ist am morgigen Prozesstag nicht mit einem Urteil zu rechnen.

(RP)
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