Düsseldorf Ruppiger Husky bringt Hundehalterin vor Gericht

Düsseldorf · Bei Hunden, die sich balgen, sollte man keinesfalls eingreifen. "Nur aus Reflex" hat ein 13-jähriger Schüler das im Februar dieses Jahres trotzdem getan und ist dabei leicht verletzt worden.

Am Dienstag im Amtsgerichtsprozess gegen eine 38 Jahre alte Hundehalterin sagte der Junge, er habe damals nicht tatenlos zusehen wollen, wie sein Mischlings-Hündchen von dem kräftigen Husky-Rüden der Angeklagten durchgeschüttelt wird. Die Schuld der Hundehalterin an diesem Vorfall und an der Verletzung des Schülers bewertete die Richterin dennoch als gering und stellte das Verfahren ein.

Ursprünglich sollte das Husky-Frauchen sogar 1500 Euro Strafe zahlen wegen fahrlässiger Körperverletzung des Schülers. So stand es in einem Strafbefehl, in dem es auch hieß, die 38-Jährige habe ihr kräftiges Tier an jenem Februarnachmittag leichtfertig von der Leine gelassen und so die Verletzung des Schülers verursacht. Doch die alleinerziehende Mutter, damals samt Hund und Kinderwagen in der Nähe eines Parks im Norden der Stadt unterwegs, protestierte gegen Strafe und Vorwurf. Ihr Hund habe sich von ihrer Hand "unerwartet losgerissen", als der Schüler mit dem Mischlings-Hündchen vorbeikam. "Mein Hund wollte seine Dominanz demonstrieren", so die Angeklagte.

Dass der Husky-Rüde den kleineren Mischling dazu quer ins Maul nahm und kräftig durchschüttelte, versetzte den Schüler damals in Panik. Wild schreiend habe er versucht, einzugreifen, die Hunde zu trennen, gab er gestern zu. Ergebnis: Mit einer Bissmarke im Unterarm musste der Junge nach dem Hunde-Zoff stationär in einer Klinik behandelt werden. Die Richterin machte nach Vernehmung eines unbeteiligten Hundehalters dann aber deutlich: Welcher der balgenden Hunde den Schüler letztlich am Arm erwischt und gebissen hat, sei nicht entscheidend. Wohl aber, dass die Angeklagte ihr kräftiges Tier damals nicht ausreichend gesichert hat, so dass ihr der Husky samt Leine überhaupt aus der Hand gleiten konnte.

Die Richterin sah aber auch, dass der Schüler die Nicht-Eingreif-Regel bei Hundestreitereien missachtet hatte, obwohl er jene Regel kannte. "Und das führt natürlich auch zu einem Mitverschulden" an der eigenen Bissverletzung, so die Richterin. Der angeklagten Husky-Halterin wurde daraufhin die verhängte Geldstrafe komplett erlassen, ihr Verfahren "wegen geringer Schuld" eingestellt. Ohne jede Auflage.

(wuk)
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