Düsseldorf Ruderverein klagt wegen Unfalls bei "Wetten, dass..?"

Düsseldorf · Ein legendär erfolgreiches Ruderboot, die Premieren-Sendung von Markus Lanz als "Wetten dass..?"-Moderator in Düsseldorf und ein Unfall mit einem Sattelschlepper – all das beschäftigte gestern das Düsseldorfer Landgericht.

"Wetten, dass..?" mit Markus Lanz in Düsseldorf
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Foto: dpa, mb fdt

Ein legendär erfolgreiches Ruderboot, die Premieren-Sendung von Markus Lanz als "Wetten dass..?"-Moderator in Düsseldorf und ein Unfall mit einem Sattelschlepper — all das beschäftigte gestern das Düsseldorfer Landgericht.

Im Oktober 2012 bestand der Frankfurter Ruder-Achter bei der ZDF-Show seine Fernseh-Wette mit Bravour. Das Team aus Hessen sollte einen Wakeborder im Medienhafen übers Wasser ziehen - über einen 300 Meter langen Slalomkurs mit mindestens 14 Bojen. Das klappte bestens, die Rudergesellschaft kam bei der Wahl zum Wettkönig gar auf Rang zwei. Trotzdem denken die Hessen nicht mit ungetrübter Freude an jenen Düsseldorf-Trip. Denn für die nationale Meisterschaft im Sprintrennen für Ruderachter (die am nächsten Tag im Elfrather See in Krefeld anstand) hatten die Frankfurter damals noch ein zweites, rennfähiges Boot aus Hessen mitgebracht. Dieses Rennboot samt Trailer wurde während der ZDF-Sendung geparkt auf einem Wendehammer nahe dem Gelände des Düsseldorfer Ruderclubs Germania. Als dort aber der Fahrer eines 20-Tonnen-Sattelschleppers zu wenden versuchte, rammte er das Frankfurter Rennboot. Ergebnis: Das 20 000-Euro-Boot war nicht mehr rennfähig, aus Heidelberg musste eilig Ersatz beschafft werden, die Frankfurter wurden damit bei den Meisterschaften nur vierter von sechs Booten. Ihre Klage stützt sich jetzt nicht auf dieses Abschneiden bei der Meisterschaft, sondern auf die Kosten für zusätzliche Fahrten sowie auf Gebühren für das Leih-Boot bis zur Reparatur ihres Rennbootes.

Warum die Crew nicht mit dem Show-Boot aus der ZDF-Sendung zum Titelkampf angetreten war, erklärte der zweite Club-Chef aus Frankfurt gestern so: "Das wäre, als ob Formel-1-Weltmeister Sebastian Vettel mit einem Oldtimer fahren müsste." Ob die zusätzlichen Forderungen des Clubs für Fahrtkosten und das Leih-Boot berechtigt sind, wollen der Versicherungsanwalt und die Rudergesellschaft außerhalb der Gerichtsverhandlung noch mal prüfen.

(RP)
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