Düsseldorf Rotlicht-Prozess: Zwei Angeklagte wieder in Haft

Düsseldorf · Zwar sitzt Ex-Bordellbesitzer Tomas M. (51) unter Betrugsverdacht seit Jahren in U-Haft, doch spinnt er aus der Gefängniszelle weiter seine Fäden im Rotlicht. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.

Der Rotlicht-Prozess: Eine Chronik
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Man habe bei Durchsuchungen in der Zelle von M. sowie bei einigen Vertrauten jetzt mehrere Dutzend Briefe von M. entdeckt. Darin soll die Ex-Rotlicht-Größe exakte Anweisungen erteilt haben, wie mit bestimmten Zeugen des Mammutverfahrens umzugehen sei, das seit Mitte 2013 beim Landgericht läuft. Sogar Einflüsse auf Medienberichte sollen nach Informationen unserer Redaktion klar skizziert sein. Als Konsequenz hat das Gericht am Donnerstag zwei Mitangeklagte von M., die bisher auf freiem Fuß waren, wieder in Haft genommen.

Rotlicht-Razzia Düsseldorf – die Beweismittel
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M., einst als Geschäftspartner von Bert Wollersheim in Bordelle an der Rethelstraße eingestiegen, ließ seit Prozessbeginn nicht ein Wort über die Vorwürfe hören. Da waren noch acht seiner Ex-Mitarbeiter mitangeklagt, weil sie als Prostituierte, Wirtschafter oder Hausmeister in wechselnder Beteiligung rund 20 solvente Bordell-Besucher gezielt betäubt und deren Kreditkarten zu Unrecht bis ans Limit belastet haben sollen.

Eine der Frauen wurde inzwischen freigesprochen, die Verfahren gegen fünf weitere wurden nach und nach abgetrennt, sollen gesondert verhandelt werden. Die zwei letzten Mitangeklagten von M. stehen nun aber im Verdacht, ihre Freilassung aus der U-Haft genutzt zu haben, um Kontaktverbote zu Zeugen zu missachten. Nach RP-Informationen soll ein Laienrichter zudem beobachtet haben, dass ein Mitangeklagter einer Zeugin einen Umschlag zugesteckt habe.

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Als dann Dutzende Briefe von M. beschlagnahmt wurden, die mit klaren Handlungsanweisungen aus dem Gefängnis geschmuggelt worden sein sollen, fürchteten Staatsanwälte und Richter um die Sicherheit der Zeugen. So soll aus den Briefen hervorgehen, dass M. in Haft sein Geschäftskonstrukt mit Hilfe nicht inhaftierter Vertrauter höchst aktiv betreut.

Ob auch Verbindungen zu Rockern der "Hells Angels" bestehen, ist weiter unklar. Sicher ist derzeit nur: Die Mitangeklagten von M. sitzen wieder in Haft, manche Zeugen müssen demnächst erneut aussagen - oder direkt mit Ermittlungen wegen Falschaussage rechnen. Verkürzt wird der Mammut-Prozess, der bereits bis 2017 terminiert ist, dadurch nicht.

(RP)
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