Düsseldorf Rotlicht-Prozess: Anwälte abgemahnt

Düsseldorf · Nach fast drei Jahren spitzt sich die Dauerfehde zwischen Richtern und einigen Verteidigern im so genannten Rotlicht-Prozess immer mehr zu - und könnte das Verfahren nach rund 240 Prozesstagen jetzt sogar platzen lassen.

Der Rotlicht-Prozess: Eine Chronik
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Mit zwei Abmahnungen haben die Richter zuletzt zwei Pflicht-Verteidiger eines Angeklagten (35) gerügt. Jene Anwälte würden ihre Verteidiger-Aufgaben nicht ausreichend wahrnehmen, seien vielfach verspätet zum Prozess erschienen. Sollten sie die "letztmalige" Abmahnung nicht beherzigen, drohte die Kammer sogar, sie als Pflichtverteidiger zu entbinden, den Prozess platzen zu lassen und den Advokaten die Prozesskosten von bisher fast zehn Millionen Euro aufzubrummen.

Auf RP-Anfrage haben beide Anwälte am Montag jede Stellungnahme abgelehnt. Seit Juli 2013 wird gegen Ex-Bordell-Chef Tomas M. (51) und zwei seiner Mitarbeiter (35/33) verhandelt. Laut Anklage sollen sie mit weiteren fünf Komplizen 22 Kunden in Bordellen von M. mit K.-O.-Tropfen, Alkohol oder Drogen betäubt, deren Kreditkarten bis ans Limit belastet haben. Die Anklage nennt einen Betrugsschaden von 300.000 Euro. Zuletzt gab es Streit darum, ob einer der Angeklagten in der U-Haft ein Laptop erhalten und sich so mit seinen Anwälten auf die Verhandlungstage vorbereiten kann.

Die Richter hatten das abgelehnt, eine Haftverschonung des 35-Jährigen erst vor wenigen Monaten widerrufen und ihn erneut in U-Haft genommen, weil heimliche Briefe von M. entdeckt wurden. Darin habe der Ex-Bordell-Chef klare Anweisungen zum Umgang mit Zeugen der Anklage erteilt. Jetzt werfen die Richter den Anwälten des 35-Jährigen vor, sie würden ihre Aufgaben als Pflichtverteidiger nicht genug vertreten. Ihre Ablehnungsanträge gegen den Vorsitzenden Richter blieben bisher erfolglos.

Heute geht der Prozess zunächst weiter.

(wuk)
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