Reker-Prozess in Düsseldorf Polizist bestätigt Tötungsabsicht von Reker-Attentäter

Düsseldorf · Er habe die heutige Kölner Oberbürgermeisterin nicht töten wollen, hat ihr geständiger Attentäter im Prozess beteuert. Unmittelbar nach der Tat sei dies ganz anders gewesen, sagt nun ein Polizist.

Attentat auf Henriette Reker: Frank S. vor Gericht in Düsseldorf
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Reker-Attentäter Frank S. vor Gericht in Düsseldorf

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Foto: dpa, obe fdt

Wenige Minuten nach dem Attentat auf Henriette Reker in Köln soll der rechtsradikale Messerstecher seine Tötungsabsicht mehrfach bekräftigt haben. "Ich wollte die Reker umbringen. Ich habe dafür mein Rambomesser genommen. Ich hoffe, dass sie daran stirbt", habe der 44-Jährige nach seiner Festnahme gesagt, gab ein Polizist am Freitag im Düsseldorfer Oberlandesgericht als Zeuge zu Protokoll.

Reker war einen Tag vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin mit einem Messerstich in den Hals lebensgefährlich verletzt worden. Im Prozess hatte der Angeklagte eine Tötungsabsicht vehement bestritten.

Er wolle verhindern, dass Reker Oberbürgermeisterin wird. Es kämen immer mehr Ausländer ins Land, die Deutschen würden im Stich gelassen. Er sei seit acht Jahren arbeitslos. Daran seien die Ausländer schuld, habe der Attentäter unmittelbar nach der Tat im Streifenwagen gesagt.

Eine Arbeitsvermittlerin berichtete als Zeugin, der arbeitslose Anstreicher habe mehrere Stellenangebote abgelehnt. So habe er das Angebot, in einer Flüchtlingsunterkunft zu arbeiten, mit dem Hinweis auf seine rechtsradikale Gesinnung zurückgewiesen.

Der Angeklagte bestritt dies: Er habe nur auf seine rechtsradikale Vergangenheit hingewiesen und angedeutet, dass dies im Fall von Konflikten zum Problem werden könnte. Es sei zudem eine Stelle als Hausmeistergehilfe gewesen: "Ich hätte von den Flüchtlingen die Scheiße wegmachen können. Irgendwo ist eine Grenze erreicht", sagte der 44-Jährige wörtlich.

Die Nebenkläger beantragten am Freitag eine Verschärfung der Tatvorwürfe: Die Angriffe auf zwei weitere Opfer am Tatort in Köln seien ebenfalls als Tötungsversuche einzustufen. Die Bundesanwaltschaft hatte die Attacken in der Anklage als gefährliche Körperverletzungen gewertet. Neben Reker waren noch vier weitere Menschen durch Messerklingen verletzt worden. Eine Rechtsmedizinerin hatte zuvor als Sachverständige ausgeführt, der Unterarm-Durchstich bei einem Mitarbeiter von Reker sei potenziell lebensbedrohlich gewesen, weil sich große Blutgefäße in Nähe des Stichkanals befanden. Eine Wahlkampfhelferin habe zudem Glück gehabt, dass die große Klinge von ihren Rippen abgelenkt wurde und keine inneren Organe getroffen wurden. Dies wäre bei der Größe des Messers und der Wucht des Stiches ebenfalls lebensgefährlich gewesen.

Reker selbst habe das Attentat nur mit sehr viel Glück überlebt. Sie sei in akuter Lebensgefahr gewesen und nur durch die Notoperation gerettet worden. Ihre Halsschlagader sei knapp verfehlt worden, andernfalls wäre sie sehr schnell verblutet. Ihre durchtrennte Luftröhre hätte schon durch ein Husten oder eine Bewegung komplett abreißen können.

Der Angeklagte gehörte früher der rechtsextremen Szene an und hat wegen älterer Straftaten bereits drei Jahre im Gefängnis gesessen. Er ist nun wegen versuchten Mordes angeklagt, damit droht ihm lebenslange Haft.

(dpa)
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