Reker-Prozess Verurteilter Frank S. geht in Revision

Düsseldorf · Frank S. ist für das Attentat auf Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Dass er mit seinem Urteil nicht zufrieden ist, hat er schon im Gerichtssaal angekündigt. Nun hat sein Anwalt Revision eingelegt.

Frank S. hat das letzte Wort
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Foto: dpa, ve sab

Er werde in Revision gehen, das hatte der verurteilte Reker-Attentäter Frank S. vergangene Woche nach der Urteilsverkündung schon gesagt. "Mit einem richtigen Anwalt", setzte er noch hinzu. Eine Woche zuvor war er zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Frank S. hatte am 17. Oktober 2015 die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt.

Nun hat sein Anwalt Jasper Marten aus Krefeld beim sechsten Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht tatsächlich Revision eingelegt. Das Rechtsmittel der Revision sieht vor, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil überprüft. Ausgeschlossen ist hingegen, dass die Beweisaufnahme, sprich das Hauptverfahren, wiederholt wird.

Wenn das Urteil zugestellt ist, müsse man innerhalb von vier Wochen die Revision schriftlich begründen. Das sei aber erst in etwa acht Wochen der Fall, teilte Anwalt Marten auf Anfrage der Redaktion mit. Ob er dann noch das Mandat als Anwalt von Frank S. hat, ist noch nicht klar.

Im Gerichtssaal hatte Frank S. mehrfach versucht, seinen letzten verbliebenen Pflichtverteidiger loszuwerden und austauschen zu lassen. Er hatte ihn als "Totalausfall" und "linksradikalen Speichellecker" beschimpft.

Unter den Prozessbeobachtern gilt das Urteil, das der Strafsenat unter der Vorsitzenden Barbara Havliza gefällt hat, als eher mild. Die Richter hielten Frank S. seine schwere paranoid-narzisstische Persönlichkeitsstörung zu Gute und sahen von einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ab.

(heif)
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