Düsseldorf Reker-Attentäter soll in Düsseldorf vor Gericht

Düsseldorf · Der Prozess um die Messerattacke gegen die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker soll vor dem Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) und im Hochsicherheitstrakt im Stadtteil Hamm geführt werden. Den Eingang der entsprechenden Anklage des Generalbundesanwalts und deren Überprüfung durch das OLG hat ein Gerichtssprecher bestätigt.

Der Generalbundesanwalt wirft einem 44-jährigen Angeklagten nicht nur einen heimtückischen Mordversuch an Reker vor sowie gefährliche Körperverletzung von weiteren vier Personen. Der höchste deutsche Ankläger geht außerdem davon aus, dass die vorgeworfenen Taten einen "besonderen staatsgefährdenden Charakter" haben.

In Vernehmungen habe der 44-Jährige erklärt, sein Motiv beim Angriff an einem Kölner Wahlkampfstand Mitte Oktober 2015 sei die aus seiner Sicht verfehlte Flüchtlingspolitik gewesen, die Reker als frühere Kölner Beigeordnete für Soziales, Integration und Umwelt mit zu verantworten habe. Entsprechend hatte die Bundesanwaltschaft zwei Tage nach dem Anschlag auf die Politikerin die Ermittlungen übernommen und geht jetzt von einer "staatsschutzspezifischen Tat von besonderer Bedeutung" aus. Damit wäre der Staatsschutzsenat am Düsseldorfer OLG für die Verhandlung zuständig.

Falls der hiesige Senat des Oberlandesgerichts diese Bewertung der Bundesanwaltschaft teilt und zudem die erhobene Anklage zulässt, kommt der Fall im Hochsicherheitstrakt des OLG in Hafennähe zur Verhandlung. Sollte der Staatsschutzsenat unter Vorsitz von Richterin Barbara Havliza die Messer-Attacken jedoch nicht als Taten von "besonderem staatsgefährdenden Charakter" einstufen, könnte der Prozess als Schwurgerichtssache auch vor dem dann zuständigen Kölner Landgericht landen.

Eine Entscheidung über die formelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Düsseldorf und über die Zulassung der Anklage steht aber noch aus.

(RP)
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