Düsseldorf Rechtsanwalt soll Geld für sich abgezweigt haben

Düsseldorf · Obwohl er der selbstlose Retter für notleidende Wohnungsbesitzer sei, fand sich ein Düsseldorfer Rechtsanwalt gestern auf der Anklagebank wieder. Als Mitglied von Wohneigentümergemeinschaften (WEG) im Dortmunder Norden, deren Verwalter er zugleich war, sei er grundlos per Strafbefehl wegen Untreue und Urkundenvernichtung zu 12.000 Euro verurteilt worden. Konkret soll er 2500 Euro von einem Hausgeldkonto auf sein eigenes abgezweigt haben. Und als ihm die Enttarnung durch seinen Nachfolger als Verwalter drohte, soll er belastende Dokumente vernichtet haben. Da er das bestritt, brach der Richter den Prozess ab, will beim nächsten Anlauf alle Zeugen hören.

Über hundert Wohneinheiten in zehn Häusern im Dortmunder Norden hatte der Anwalt (48) von 2010 bis März 2014 auch als Verwalter betreut. Ausgenutzt habe er diese Machtfülle aber nie. "Einer meiner Mitarbeiter hat da offenbar Mist gebaut", sagte er zur angeblich unberechtigten Abbuchung von 2500 Euro. Minuten später korrigierte er, das Geld sei korrekt auf sein Konto geflossen als Rückzahlung für einen Kredit von 8600 Euro, den er einst einer Hausgemeinschaft für eine neue Heizung geliehen habe - wenn auch ohne schriftliche Unterlage, "das war ja eine Notmaßnahme, damit die Mieter nicht frieren". Und da er sich um Buchung und Kassenführung nie gekümmert habe, hätten Untergebene sein Privatdarlehen eigenmächtig und ratenweise vom Hausgeldkonto der Gemeinschaft dann zurückgebucht. "Es kam schon mal zu Fehlbuchungen", gab er zu. Aber diese Rückzahlung sei korrekt gewesen. Falsch sei auch, dass er vermeintlich belastende Dokumente nach der Abwahl als Verwalter dieser Hausgemeinschaft vernichtet habe. "Die sind alle vorhanden!" Dass er bei einer Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft erklärt habe, die Dokumente seien weg, müsse ein Missverständnis gewesen sein.

(wuk)
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