Wegen Pfefferspray Razzia in Anwaltsbüro

Düsseldorf · Da staunte Rechtsanwalt Hans Günter Reinhold (54): Mit einem Durchsuchungsbefehl standen zwei Kripo-Beamte morgens vor seiner Pempelforter Anwaltskanzlei, um nach Pfefferspray zu fahnden und es zu beschlagnahmen.

So die Anordnung einer Amtsrichterin, da Reinhold gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll. Was der Anwalt nicht ahnte: Ein 2007 gekauftes "Reizstoffsprühgerät" zur Abwehr von Tieren muss inzwischen ein Zulassungszeichen aufweisen.

Fehlt das Zeichen (ein Viereck mit den Buchstaben PTB), drohen laut Waffenrecht schon für den Besitz von Hunde-Abwehr-Sprays bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. "Ein Sturm im Wasserglas", schimpfte Reinhold. "Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen!"

Rückblende ins Jahr 2007: Hundebesitzer Reinhold und seine damalige Freundin wurden beim Spaziergang von Kampfhunden attackiert. Beim Abwehrversuch verletzte sich der Anwalt an Arm und Schulter. Gegen künftige Attacken kaufte er damals Pfefferspray für sich und seine Partnerin.

2009 wurde dann die neue Wohnung der Ex-Freundin in Krefeld durchsucht. Die Frau soll eine illegale Pistole besitzen, gefunden wurde aber nichts - außer Pfefferspray. Als die Polizei erfuhr, dass auch ihr Ex-Partner Reinhold ein Spray besitzt, unterschrieb eine Richterin aus Mönchengladbach den Durchsuchungsbeschluss für alle Räume des Anwalts, inklusive Kanzlei. Reinholds Spray lag aber in seinem Viersener Haus, also brachte er die Sprühdose am nächsten Tag freiwillig zur Polizei.

Dass der Hersteller jenes Spray - jetzt mit neuem Prüfzeichen - weiter verkauft, ändert an den Ermittlungen gegen den Anwalt nichts. Doch teilte die Firma auf Anfrage des Anwalts mit: "In keinem Bundesland haben sich Polizeibehörden so auf Pfeffersprays eingeschossen wie in Nordrhein-Westfalen."

Dass eine Gesetzes-Verschärfung nun schon Besitzer von älteren Pfeffersprays mit schweren Strafen droht, "weiß doch kaum jemand", ist Anwalt Reinhold sicher. Polizei-Sprecher André Hartwich ging auf den Einzelfall nur kurz ein: "Uns lag der Durchsuchungsbeschluss vor. Den Rest haben wir nicht zu prüfen."

(RP)
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