Düsseldorf Raucherpausen regeln oder nicht?

Düsseldorf · Behörden und Firmen in Düsseldorf gehen mit der Raucherpause sehr unterschiedlich um. Schon zwischen Amtsgericht und Landgericht gibt es deutliche Unterschiede.

Rauchen im Büro: Was erlaubt ist, und was nicht
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Rauchen im Büro: Was erlaubt ist, und was nicht

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Foto: ddp

Juristen stehen im Ruf, es mit Regeln besonders genau zu nehmen. Das bekommen auch die Raucher unter den Mitarbeitern des Justizzentrums am Oberbilker Markt zu spüren - allerdings auf unterschiedliche Weise. Denn je nachdem, ob die Raucher dem Amts- oder Landgericht angehören, gelten für sie andere Regeln. Sprecher beider Behörden bestätigten, dass es keine einheitliche Regel gibt, ob Rauchpausen als Freizeit oder Teil der Mittagspause bewertet werden. Besonders betroffen ist die Wachtmeisterei, die beide Gerichte unter gemeinsamer Leitung betreiben. Gehen zwei Justizwachtmeister in die Rauchpause, muss der eine diese Zeit formell nacharbeiten, beim anderen wird sie mit seiner Mittagspause verrechnet.

So hat das Landgericht entschieden, dass Rauchpausen der Mitarbeiter (die sich ohnehin stets ausstempeln müssen), auf die 30-minütige Mittagspause angerechnet werden. Anders beim Amtsgericht. Hier werden Rauchpausen als Freizeit gewertet, müssen also in vollem Umfang nachgearbeitet werden. "Die Personalvertretung hat dem zugestimmt und wir sehen keinen Anlass zu einer erneuten Änderung", so Amtsgerichts-Sprecher Marcel Dué. Grundsätzlich sei jede Behörde berechtigt, Kurzpausen von Mitarbeitern so zu regeln, "wie es den jeweiligen dienstlichen Belangen entspricht". Und das kann in Nuancen ganz anders ausfallen - auch, wenn zwei Behörden unter einem Dach arbeiten.

Eine andere Variante gilt im NRW-Justizministerium am Martin-Luther-Platz. Dessen Mitarbeiter müssen zum Rauchen nicht mal ausstempeln, ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz für die Dauer einer Zigarette wird nicht registriert. Ministeriumssprecher Marcus Strunk begründete das damit, der Raucher-Anteil im Ministerium sei "minimal. Wir haben daher keinen Regelungsbedarf gesehen."

Anders wird dies bei vielen anderen größeren Firmen gesehen. Bei der Stadtsparkasse müssen die Raucher sich für ihre Pausen ausstempeln. "Sie sind nicht Teil der Arbeitszeit und darum hat es auch nie große Diskussionen gegeben", sagt Stadtsparkassen-Sprecher Gerd Meyer. Auf gleiche Weise handhaben beispielsweise der Flughafen, die Firma Henkel, aber auch die Stadtverwaltung die Raucherpausen der Mitarbeiter. Bei der Industrie- und Handelskammer kommt hinzu, dass Mitarbeiter für Raucherpausen nur den flexiblen Teil der Arbeitszeit nutzen können. Die täglichen vier Stunden Kernarbeitszeit steht dafür nicht zur Verfügung.

Locker wird auf dem Vodafone-Campus das Thema Raucherpause angegangen. Da dort flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Offices genutzt werden, steht das Ergebnis der Arbeit im Vordergrund. Ähnlich sieht man das im Tanzhaus NRW. Die 46 festangestellten Mitarbeiter müssen sich nicht ausloggen. "Wir arbeiten nicht nach der Stechuhr", sagt Sprecherin Angela Vucko. Bei den langen Arbeitstagen ist Flexibilität gefragt. "Der Job muss gemacht werden, und es gibt das Vertrauen, dass er auch gemacht wird."

(RP)
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