Mietstreit um Friedhelm Adolfs Raucher-Prozess geht nach fast vier Jahren zu Ende

Düsseldorf · Der berühmteste Raucher-Prozess Deutschlands soll am Mittwoch beim Landgericht ein Ende finden. Laut Gerichtsplanung steht das Urteil am 28. September um 14 Uhr im Raum 2.119 an. Es wäre der Abschluss eines Verfahrens, das vor mehr als dreieinhalb Jahren mit der fristlosen Kündigung für einen 77-jährigen Mieter begann und eigentlich schnell besiegelt werden sollte.

Friedhelm Adolfs: BGH verhandelt Wohnungskündigung
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BGH verhandelt Wohnungskündigung von Friedhelm Adolfs

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Doch inzwischen befasst sich bereits das vierte Richtergremium mit dem Fall, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Anfang 2013 sollte der Mieter seine Parterre-Wohnung nach mehr als 40 Jahren fristlos räumen, weil es im Treppenhaus des Hauses an der Kühlwetterstraße unerträglich nach seinem Zigarettenqualm stinke. Mieter hätten sich beschwert, weil sie täglich an der Wohnung vorbei gehen müssten. Doch der Mieter sträubt sich seither erfolgreich gegen den fristlosen Rausschmiss.

Düsseldorf: Chronik im Rechtsstreit von Friedhelm Adolfs
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Formell klingt der Fall einfach: Die Vermieterin muss belegen, dass die Geruchsbelästigung oder Gesundheitsgefährdung so unerträglich ist, dass das Wohl anderer Mieter höher zu bewerten wäre als die individuelle Freiheit des 77-Jährigen. Richter des Amts- und Landgerichts waren dieser Begründung gefolgt, hatten den Rausschmiss des Rentners bestätigt. Erst der Bundesgerichtshof (BGH) pochte Anfang 2015 auf eine Überprüfung: Die Vor-Urteile seien ohne ausreichende Tatsachengrundlagen ergangen, hieß es. Nun wurde rund ein Dutzend Zeugen befragt, wie schlimm und anhaltend der blaue Dunst aus der Wohnung ins Treppenhaus gewabert war. Herausgekommen ist kein klares Votum. Mieter-Anwalt Martin Lauppe-Assmann ist siegessicher. Denkbar ist aber auch, dass der Fall noch einmal vor den BGH kommt. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" der Frage, was Mieter in ihren Räumen tun dürfen.

(wuk)
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