Düsseldorf Prügelei unter Nachbarn endet mit Bewährungsstrafen

Düsseldorf · Eine Prügelei von zwei Frauen im Treppenhaus führte gestern beim Amtsgericht zu Bewährungsstrafen. In Eller waren eine 69-jährige Mutter und ihre 42-jährige Tochter vor einem Jahr auf eine Nachbarin losgegangen, die mit ihrem Sohn (3) im Hausflur vorbeikam. Angeblich würde das Kind in der darüber liegenden Wohnung herumtrampeln, was Mutter und Tochter den letzten Nerv geraubt habe. Beide ignorierten gestern zwar den Prozesstermin und ließen sich bei Gericht nicht blicken. Verurteilt wurden sie wegen Körperverletzung und Beleidigung aber trotzdem.

Gemeinsam haben Mutter und Tochter im Treppenhaus laut Anklage auf die Nachbarin (41) nach kurzem Disput eingeprügelt, sollen auf die Frau sogar noch eingetreten haben, als sie schon am Boden lag. Deren kleiner Sohn wurde angeblich von den Angeklagten mit unflätigen Beschimpfungen überhäuft. Dass er "schmutzig" sei, war noch der harmloseste Ausdruck, hieß es später in der Anzeige.

Voller Panik sei das Kind weggelaufen, habe sich im Treppenhaus vor dem Prügelduo versteckt. Als die Polizei kam, war die attackierte Nachbarin ohne sichtbare Verletzungen davongekommen, aber ihre Anschuldigungen gegen Mutter und Tochter konnte sie trotzdem stützen: Die Hiebe und Tritte hatten die Angeklagten nämlich bei halboffener Haustür ausgeteilt, so dass zwei zufällig vorbei kommende Frauen als neutrale Zeuginnen das Geschehen beobachten und die Anzeige der 41-Jährigen bestätigen konnten. Das angeklagte Duo behauptete, der kleine Junge sei in der darüber liegenden Wohnung "immer eingesperrt", würde wohl deswegen laut herumtrampeln. Mutter und Tochter hätten deshalb auch schon das Jugendamt eingeschaltet.

Ihre Version auch bei Gericht zu vertreten, brachten Mutter und Tochter aber offenbar nicht fertig. Einen ersten Prozesstermin hatten sie im Vorfeld schon geschwänzt, wurden in Abwesenheit zu je sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Weil sie dagegen protestierten, setzte der Richter gestern den zweiten Termin an. Da die Anklagebank aber wieder leer blieb, ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Die Strafe ist somit fällig.

(RP)
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