Düsseldorf Prozessbeginn zehn Jahre nach Millionenbetrug

Düsseldorf · Für einen angeblichen 90-Millionen-Euro-Betrug muss ein 52-jähriger Kaufmann aus Nürnberg jetzt nicht mal auf die Anklagebank beim Landgericht. Das wurde am Dienstag bekannt. Gegen zwei mutmaßliche Komplizen soll der Prozess am 27. September gestartet werden, das Verfahren gegen den Nürnberger wurde aber schon im Vorfeld eingestellt.

Das liegt an seinem angeschlagenen Gesundheitszustand und daran, dass er in einem Parallel-Prozess in Leipzig wegen ähnlicher Vorwürfe bereits eine mehrjährige Haftstrafe zu erwarten hat.

38 Prozesstermine bis Juli 2017 hat die 17. Strafkammer reserviert, um zu klären, wer bei dem Millionen-Betrug welche Rolle gespielt hat und welche Strafe fällig werden könnte. Den ursprünglich drei Angeklagten wird vorgeworfen, bis zur Insolvenz der "DM Beteiligungen AG" Ende 2006 reihenweise Schuldverschreibungen aufgelegt und Wertpapiere im Gesamtwert von 143 Millionen Euro ausgegeben zu haben. Dabei seien die Handelsbilanzen der AG von Anfang an geschönt worden, so dass beim Insolvenzantrag der Gesellschaft Anlagen von rund 9000 Geldgebern im Gesamtwert von 90 Millionen Euro "gefehlt haben", so die Anklage.

Ausgerechnet der angebliche Haupt-Nutznießer, der einen "kostenintensiven Lebensstil" von diesen Kundengeldern gedeckt haben soll, wurde von der Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn aber aus dem Verfahren ausgegliedert. Zur Begründung hieß es gestern, gegen den 52-Jährigen werde in Leipzig seit Monaten wegen ähnlicher Vorwürfe verhandelt, er sei wegen seiner angeschlagenen Gesundheit aber kaum verhandlungsfähig. Jetzt gegen ihn parallel noch ein zweites, ebenfalls umfangreiches Groß-Verfahren in Düsseldorf zu starten, sei kaum zumutbar und logistisch nicht zu lösen.

So blieb dem Landgericht nach Informationen unserer Redaktion nur, das Verfahren gegen die Mitangeklagten zu starten, bevor die Vorwürfe verjähren. Ungeschoren käme der 52-Jährige aber nicht davon. Da ihm in Leipzig eine mehrjährige Haftstrafe droht, wurde das hiesige Verfahren zwar eingestellt - aber nur vorläufig. Sollte er in Leipzig milder davonkommen, als die Ankläger annehmen, könnte dem 52-Jährigen in Düsseldorf nachträglich immer noch ein Prozess gemacht werden. Ob er dessen Ende krankheitsbedingt erleben würde, müsste das hiesige Landgericht dann noch gesondert prüfen.

(wuk)
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