Düsseldorf Mammut-Prozess um die Geisterklinik

Düsseldorf · Vor dem Landgericht streitet die Uniklinik mit mehreren am Bau des ZOM II beteiligten Firmen um Mängel, Schadensersatz und vieles mehr. Wir beanworten die wichtigsten Fragen rund um den Mammut-Prozess.

 Das OP-Zentrum war eigentlich schon fertig gestellt, wegen Brandschutzmängeln konnte es nicht in Betrieb gehen.

Das OP-Zentrum war eigentlich schon fertig gestellt, wegen Brandschutzmängeln konnte es nicht in Betrieb gehen.

Foto: andreas bretz

Es geht um viele Millionen Euro, Ansehen und nicht zuletzt: Zeit. Mit gut drei Jahren Verspätung war im September 2014 der Neubau der Uniklinik "Zentrum für Operative Medizin II" eröffnet worden. Die gerichtlichen Streitigkeiten drohen jedoch zu einer unendlichen Geschichte zu werden. "Ich habe zwar noch 15 Richterjahre vor mir, aber wenn Sie das bis ins Letzte ausfechten wollen, könnte mich die Sache überleben", sagte der Vorsitzende Richter Joachim Matz am Dienstag in der Verhandlung.

Worum geht es? Für die verspätete Eröffnung macht die Klinik das Gebäudetechnik-Unternehmen Imtech mitverantwortlich. Das Unternehmen, das im vergangenen Sommer Insolvenz angemeldet hatte, soll nach Meinung der Uniklinik mangelhafte Leistungen beim Neubau abgeliefert haben. 7000 Mängel sollen festgestellt worden sein. Diese konnten am Dienstag beim ersten Termin vor dem Landgericht allerdings nicht erörtert werden: Es ging erst einmal darum, zu überlegen, in welchen Abschnitten sich das Gericht all den aufgeführten Aspekten widmen soll.

Wegen der mangelhaften Leistungen sei es nicht nur zu einer erheblichen Verzögerung der Eröffnung des Neubaus mit Platz für fünf Kliniken und eine zentrale Notfallambulanz gekommen. Außerdem habe das Krankenhaus immens hohe Einnahmeausfälle gehabt. Schließlich bringt die Seite der Uniklinik vor, dass Imtech bereits 5,5 Millionen Euro zu viel erhalten habe. Die Imtech GmbH hingegen klagt gegen die Uniklinik, weil Werklohn noch nicht gezahlt worden sei. Nachdem bestimmte Starkstrom- und Mechanikarbeiten an dem Neubau fertiggestellt gewesen seien, habe die Uniklinik die Abnahme verweigert. Laut Imtech war dies unberechtigt, weil keine wesentlichen Mängel bestanden hätten. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Auch mit weiteren Unternehmen, die an dem Bau beteiligt waren, streitet die Uniklinik vor dem Zivilgericht.

Wer will was? Der Gebäudeausstatter fordert von der Uniklinik 9,8 Millionen Euro an Werklohn, der noch ausstehen soll. Die Uniklinik hingegen führt 27 Millionen Euro dagegen ins Feld. Diese Summe setzt sich zusammen aus den 5,5 Millionen, die die Uniklinik als zu viel gezahlt verbucht. Rund 20 Millionen Euro sollen dem Krankenhaus nach eigenen Angaben entgangen sein bzw. werden als Schadensersatz gefordert. Die übrigen rund zwei Millionen will die Klinik aus einem Vertragsstrafenanspruch bekommen.

Im Verfahren mit einem anderen Unternehmen streitet die Uniklinik um die Erstellung der Brandschutzanlage. Hier verlangt die Klinik rund 23 Millionen Euro als Ausgleich für entgangenen Gewinn bzw. Schadensersatz. Auch die Frage, ob die Arbeiten dieses Unternehmens und von Imtech so eng miteinander verzahnt waren, dass beide gemeinsam als Gesamtschuldner haften, steht im Raum. Drei Millionen Euro wiederum will eine weitere Firma von der Uniklinik erstattet bekommen.

Wie lange werden die Prozesse dauern? Es sind derart viele Akten zu wälzen, Details und Verschachtelungen zu beachten, dass der Vorsitzende Richter Joachim Matz der Verhandlung gestern einen kleinen Prolog zur Besinnung voranstellte: "Die Kammer bekommt pro Jahr 550 Sachen auf den Tisch, aus dem normalen Geschäftsbetrieb heraus können wir daher ein solches Verfahren mit Schriftsätzen von 200 Seiten und Anlagen, die uns hier in Umzugskartons angeliefert werden, gar nicht machen. Wir haben es einfach nicht bis zum letzten Punkt geschafft, das alles durchzuarbeiten." Seine Bitte daher an die Parteien: "Vielleicht wollen Sie ja doch einer Mediation noch mal nähertreten. Da gibt es ganz andere Möglichkeiten, Lösungen zu finden." Er wies auch darauf hin, dass sich durch einen Schiedsgutachter, der einen größeren Sachverstand habe als das Gericht, die Sache anders und vielleicht einfacher lösen ließe.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort