Düsseldorf Prozess um Morddrohung geht in die nächste Runde

Düsseldorf · Fast zwei Jahre nach einer angeblichen Morddrohung gegen seinen Chef will das Arbeitsgericht heute über die Kündigung eines 56-Jährigen beim Landeskriminalamt (LKA) verhandeln.

Ende 2014 soll der Mitarbeiter abends beim privaten Anschluss seines Vorgesetzten angerufen und erklärt haben: "Ich stech' dich ab!" Trotz aller Unschuldsbeteuerungen des Mannes wurde er fristlos entlassen. Im Prozess ab 12.30 Uhr (Saal 008) will das Arbeitsgericht nun entscheiden, ob das rechtens war.

Der Konflikt des entlassenen Klägers mit seinen Vorgesetzten in der Behörde schwelt seit Jahren. Nach etlichen Querelen mit Anzeigen und Gegenanzeigen sieht sich der 56-Jährige jetzt als Opfer einer Behörden-Intrige. Konkret wird ihm aktuell vorgeworfen, Ende 2014 abends von einer Telefonzelle die Privatnummer seines Vorgesetzten (61) gewählt und ihm auch mit der Ermordung gedroht zu haben. Ermittelt wurde inzwischen, dass jene Telefonzelle rund dreieinhalb Kilometer von der Wohnung des Ex-LKA-Mitarbeiters entfernt war. Der 56-Jährige gab aber lediglich zu, sich damals zu dieser Stunde vor seinem Haus befunden zu haben, angerufen und gedroht habe er nicht.

Sein Vorgesetzter ist allerdings ganz sicher, den 56-Jährigen als Anrufer auch an dessen markanter Stimme erkannt zu haben. Zudem habe sich der Anrufer unter dem Namen des Klägers gemeldet. Und die Privatnummer des LKA-Vorgesetzten sei nur wenigen Leuten bekannt gewesen. Außerdem habe der damalige Anrufer viele Details aus dem Dienstablauf genannt, die angeblich nur behördenintern bekannt gewesen seien. Auch dazu hat das Arbeitsgericht vor Monaten bereits etliche Zeugen angehört und die genauen Abläufe überprüft. Doch dann hatte der Kläger mit einem überraschenden Antrag ein Prozessende verhindert. Man solle, so forderte der 56-Jährige, durch ein Sachverständigengutachten erst mal klären, ob er überhaupt noch prozessfähig sei. Diesem Antrag kam das Arbeitsgericht nach. Inzwischen liegt dieses Untersuchungsergebnis des Gutachters vor. Über den Inhalt ist nichts bekannt.

Das Arbeitsgericht plant, mit der Wiederaufnahme der Verhandlung heute den Fall abzuschließen. Es gilt jedoch als sicher, dass das Verfahren nicht endgültig beendet wird, sondern in der nächsten Instanz dann vor dem Landesarbeitsgericht überprüft werden soll.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort