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Prozess Düsseldorfer müssen für "Hitler-Asphalt" zahlen

Düsseldorf · Düsseldorfer Hausbesitzer müssen für eine Straße bezahlen, die 1937 gebaut wurde. Der Gebührenbescheid für die 79 Jahre alte Fahrbahndecke sei rechtens, sagt das Verwaltungsgericht. Allerdings sind Beiträge, die sie zahlen müssen, geringer als gedacht.

 Die Stadt Düsseldorf hat einigen Bürgern eine Straßendecke aus dem Jahr 1937 in Rechnung gestellt.

Die Stadt Düsseldorf hat einigen Bürgern eine Straßendecke aus dem Jahr 1937 in Rechnung gestellt.

Foto: dpa, mg fpt

Die Anwohner der Straße Auf'm Rott im Düsseldorfer Stadtteil Wersten und die Stadt Düsseldorf haben sich vor dem Verwaltungsgericht in einem Vergleich geeinigt. Das teilte die Gerichtssprecherin Franziska Hötte am Mittag mit.

Es sei nichts Ungewöhnliches, dass die Stadt Erschließungsbeiträge erhebe, wenn der Bau der Straße schon länger zurück liege, sagte Hötte auf Nachfrage gegenüber unserer Redaktion. Entscheidend sei, dass die Straße erst mit dem Bau des Gehwegs 2010 fertig geworden sei. Erst dann könne die Stadt einen Beitrag festsetzen. Mit dem Bau der Straße war 1937 zur Zeit der nationalsozialistischen Diktatur begonnen worden. Unter anderem für die im Jahr 1937 verlegte Fahrbahn sollten die Anwohner der Straße Auf‘m Rott anteilig je rund 10.000 Euro Erschließungsbeitrag zahlen.

Der betroffene Straßenabschnitt sei "über Jahrzehnte gewachsen". Die Stadt sei sogar verpflichtet, die Beiträge zu erheben. Für die Dauer der Erschließung gebe es "keine Verjährung, keine Verwirkung und keinen Vertrauensschutz".

Das Gericht hatte aber Zweifel an der gerechten Verteilung der Kosten. Denn obwohl die Straße nur einseitig bebaut ist, war auf beiden Straßenseiten ein Gehweg gebaut worden. Die Kammer regte an, die Kosten für die Gehwege zu halbieren und die Beiträge um den entsprechenden Betrag zu mindern. Damals hatte die Errichtung einer Teersplittdecke "Auf'm Rott" mit 40.000 Reichsmark zu Buche geschlagen, umgerechnet 14.000 Euro. Der über 79 Jahre nicht abgerechnete Belag musste zwischendurch schon erneuert werden, auch dafür wurden die Anwohner anteilig zur Kasse gebeten. Das hat das Verwaltungsgericht als rechtens bewertet.

Der erste Kläger muss nun knapp 6880 Euro zahlen statt ursprünglich fast 8400. Der andere Kläger, der zwei Grundstücke besitzt, muss einmal 11.520 Euro (14.100 Euro ursprünglich) und für das zweite Grundstück 6920 Euro (ehemals 8440 Euro) zahlen. Er spart also mehr als 5000 Euro im Vergleich zum urspünglichen Bescheid. "Auf Seiten der Anwohner war klar, dass es keine absolute Beitragsfreistellung gebe, auf der Seite der Stadt stand fest, dass man die Forderung nicht in voller Höhe durchsetzen kann", sagte Hötte. Mit dem Vergleich ist der Rechtsstreit zwischen Anwohnern und Stadt beigelegt.

Erst vor wenigen Wochen hatte die Stadt Wuppertal vor der gleichen Kammer den Kürzeren gezogen: Für den Ausbau einer Straße in den Jahren 1983/84 durften 2014 keine Erschließungsbeiträge mehr verlangt werden. Der Unterschied zum Düsseldorfer Fall: Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könnten nach mehr als 30 Jahren keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden.

(heif/wuk/top)
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