Düsseldorf Porsche-Fahrer verklagt Versicherung

Düsseldorf · Nach einem Unfall verlangt ein Sportwagenbesitzer Geld für die entstandene Wertminderung.

 Der Fall wird vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt.

Der Fall wird vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt.

Foto: dpa, mg axs

Muss jeder Sportwagen, der in einen Unfall verwickelt war, hinterher als Unfallfahrzeug gelten und daher billiger angeboten werden? Das versucht das Landgericht seit gestern im Zivilstreit eines Porsche-Fahrers gegen eine Versicherung zu klären. Der Kläger sieht den Wert seines Luxus-Cabrios (370 PS) deutlich gemindert, nachdem ein Motorradfahrer an der Berliner Allee gegen das Heck geprallt war. Den Blechschaden hat die Versicherung reguliert, aber jetzt fordert der 911-Fahrer zusätzliche 4000 Euro, weil sein Auto durch den Unfall im Wert gesunken sei.

"Der Unfall war doch eine absolute Bagatelle", stufte der Versicherungs-Anwalt den Aufprall fast schon zum Parkrempler herab. Dabei musste das Heck des cognacmetallic-farbigen Cabrio-Carrera-Porsche 911 nach der Kollision im August 2012 für mehr als 2000 Euro repariert werden. Beim aktuellen Neuwert des Wagens (fast 114.000 Euro) sei das doch eine Lappalie gewesen, so die Versicherung. Dass der Porsche-Besitzer, ein Fachmann für Immobilienverwaltung, jetzt aber noch 4000 Euro als Ersatz für eine Wertminderung verlangt, wies die Versicherung als utopisch zurück.

Beim Amtsgericht hatte der Konzern damit Erfolg, die Klage des Autofahrers wurde abgewiesen. Doch das Landgericht will sich mit dem bisherigen Gutachten eines Kfz-Experten nicht zufrieden geben. Der hatte in erster Instanz erklärt, nach Gesprächen mit Käufern solcher Fahrzeuge könne der Wertverlust durch einen Auffahrunfall zwischen null Euro und mindestens 10.000 Euro liegen. Das Amtsgericht hatte dem Porsche-Fahrer daraufhin die Anerkennung eines Wertverlusts versagt. Das Landgericht betonte gestern, dass ein Wertverlust bei derart hochklassigen Autos (Höchsttempo: fast 300 km/h) schon durch den "Verdacht verborgen gebliebener Schäden" begründet werden könnte. Auch sei der Markt für Autos dieser Luxusklasse "sehr klein", so dass schon der geringste Vorschaden beim Verkauf zum Wertverlust führen könnte. "Das können wir aber nicht selbst bewerten", so die Richter, die jetzt ein neues Gutachten bei einem anderen Experten in Auftrag geben wollen. Denn sicher sei im Moment nur eins: Die bisherige Expertise mit den bloß geschätzten Zahlen sei für ein Urteil in diesem Fall "nicht tragfähig". Am 11. März geht der Prozess also weiter.

(wuk)
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