Düsseldorf Polizei holt Angeklagten zum Rotlicht-Prozess ab

Düsseldorf · Mit einer grotesken Situation sah sich das Landgericht am Freitag bei der Fortsetzung des Rotlicht-Prozesses konfrontiert. Vier Angeklagten, darunter einer Frau, wird angelastet, auf Geheiß des Hauptangeklagten Thomas M. (50) Freier in Bordellen an der Rethelstraße mit Alkohol, Drogen oder K.-O.-Tropfen betäubt und deren Kreditkarten bis ans Limit belastet zu haben.

Rotlicht-Razzia Düsseldorf – die Beweismittel
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Foto: dpa, Daniel Naupold

Doch als darüber am Freitag weiter verhandelt werden sollte, blieb ein Platz auf der Anklagebank leer. Ein 34-jähriger Angeklagter aus Oberhausen ließ ausrichten, er besitze bloß noch 2,20 Euro in bar — und könne unmöglich seine Fahrt zum Düsseldorfer Gericht bezahlen.

Mehr als zwei Stunden mussten alle Prozessteilnehmer warten, bis der Rotlicht-Prozess dann doch noch weiter ging. Der Vorsitzende Richter erklärte, einer der Angeklagten sei "nicht rechtzeitig erschienen, weil sein Fahrtkostenvorschuss nicht zur Auszahlung gekommen ist".

Tatsächlich können Angeklagte, die ihre Anreise nicht selbst finanzieren können, für ihre Tickets einen Vorschuss beantragen. Hier war es aber so, dass die Justiz noch andere Ansprüche an den 34-Jährigen angemeldet — und dessen Fahrtkostenvorschuss direkt einkassiert hat.

Ergebnis: Der Mann erklärte sich zwar bereit, zum Prozess zu erscheinen, sah sich aber außer Stande, die Fahrt anzutreten. Wie zu erfahren war, hat er wegen der Gerichtstermine und den damit nötigen Fahrten von Oberhausen nach Düsseldorf seit Monaten schon keine Arbeit mehr, könne sich daher kein Bahnticket leisten.

Erst auf Veranlassung des Gerichts wurde der 34-Jährige daraufhin am Freitag "im Wege der Amtshilfe von der Polizei zugeführt", also im Dienstwagen von Oberhausen abgeholt. Den Hinweis seines Anwalts, dass damit aber die Heimfahrt des 34-Jährigen "nicht gesichert" sei, konterte der Vorsitzende mit dem Hinweis, man könne den Angeklagten ja auch in Haft nehmen — um dadurch künftig den Fortgang der Hauptverhandlung zu sichern. Was der Angeklagte davon hält, darf er bis zum kommenden Montag äußern.

(wuk)
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