Düsseldorf Polizei gibt Radfahrern Tipps

Düsseldorf · Die Aktion soll helfen, die Zahl der Fahrradunfälle in der Stadt zu senken,

 Verkehrspolizist Jan-Philipp Heinen gibt Kerstin Schneider und Daria Ezazi (r.) Tipps zum Radfahren in der Stadt.

Verkehrspolizist Jan-Philipp Heinen gibt Kerstin Schneider und Daria Ezazi (r.) Tipps zum Radfahren in der Stadt.

Foto: Andreas Endermann

Düsseldorf will Fahrradstadt sein. Dafür wird einiges getan. So wurden zusätzliche Kilometer Radwege angelegt, viele weitere sind in Planung. Das wird positiv angenommen, die Anzahl der Radfahrer in der Stadt hat sich erhöht. "Wir bemerken einen erhöhten Radfahrverkehr", bestätigt Benjamin Lambart aus dem Schwerpunktdienst Polizeiinspektion Mitte. "Leider bemerken wir aber auch einen Anstieg der Unfallzahlen mit Beteiligung von Radfahrern." Weil die Polizei nicht nur repressive Aufgaben hat, entwickelte Lambart und Kollegen die Aktion "Radfahren im Stadtverkehr".

In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht, dem Ordnungsdienst und dem Projekt "RADschlag - Düsseldorf" informierte und beriet die Polizei auf dem Burgplatz Radfahrer zu Verkehrsverhalten, technischer Ausrüstung, E-Bikes, Pedelecs, Unfallschwerpunkten und vielen Themen mehr. Unter anderem kostenlose Hör, Seh- und Reaktionstests. "Kein einziges Ergebnis wurde polizeilich festgehalten", erläuterte Lambart lächelnd. "Wir wollen präventiv tätig sein und so die Verkehrssicherheit erhöhen und die Unfallzahlen senken." Das kam an: Einige Informationsblätter waren frühzeitig vergriffen.

Darin standen Tipps für Radfahrer. So muss die technische Ausrüstung den Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Dazu gehören Licht, funktionstüchtige Bremsen und ein Schallzeichen, gemeinhin als Klingel bezeichnet. Radwege müssen genutzt werden. Ist kein Radweg vorhanden, muss der Radfahrer (ab zehn Jahre) auf der Straße fahren. Radfahren auf dem Gehweg ist verboten. "Ein Helm mildert mögliche Unfallfolgen ab und hat Vorbildcharakter für Kinder", erläutert Lambart. Sein wichtigster Tipp ist Rücksichtnahme. "Wenn man sich an Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung hält, ist für alle viel gewonnen", sagt Lambart. Dort heißt es: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

(tino)
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