Düsseldorf Politischer Streit um Zimmervermietung

Düsseldorf · 1700 Wohnungen werden in Düsseldorf per Internet an Dritte weitervermietet. Die Stadt würde ein Verbot dieser Vermietung befürworten, wenn es der Rat beschließt. Grüne und FDP lehnen es aber ab.

 Ausschnitt der Internetseite Airbnb von gestern Mittag. Links sieht man Empfehlungen für den Suchbegriff "Düsseldorf". Rechts sind die Wohnungen in einer Karte mit Preis zu erkennen.

Ausschnitt der Internetseite Airbnb von gestern Mittag. Links sieht man Empfehlungen für den Suchbegriff "Düsseldorf". Rechts sind die Wohnungen in einer Karte mit Preis zu erkennen.

Foto: RP

Uneinigkeit herrscht in der Düsseldorfer Politik um das diskutierte Verbot der privaten und temporären Weitervermietung von Wohnraum. Diverse Internetportale wie Airbnb vermitteln Privatwohnungen an Reisende. Dadurch geht nach Meinung der Kritiker wertvoller Wohnraum verloren. Einige Großstädte haben daraus Konsequenzen gezogen. Dortmund hat die so genannte Zweckentfremdung bereits im Jahr 2012 per Satzung verboten, Bonn zog im Juli 2013 nach. Köln, mit 3400 Angeboten bei Airbnb eine Hochburg, verbot die Zweckentfremdung im Juli 2014. Und im März 2015 zog Münster nach. Düsseldorf ist eine der wenigen NRW-Metropolen, die die Zwischenvermietung nicht einschränkt. 2015 debattierte zwar der Wohnungsausschuss über diese Möglichkeiten, doch das geriet wieder in Vergessenheit.

Jetzt aber ist die Debatte neu entbrannt. Mietervereinsvorsitzender Hans-Jochem Witzke würde ein solches Zweckentfremdungsverbot begrüßen. "Es kann nicht sein, dass Wohnungen dem Markt entzogen werden. Außerdem verhindert ein Zweckentfremdungsverbot auch die Umwandlung von Wohnungen in Büros", sagt Witzke.

Auf Zustimmung trifft diese Forderung bei der Fachverwaltung im Rathaus. "Eine Zweckentfremdungssatzung macht durchaus Sinn in Düsseldorf", sagt Sozialdezernent Burkhard Hintzsche. Airbnb sei aber nicht der alleinige Grund. "Eine solche Satzung wäre ja kein vollständiges Verbot. Die Anbieter müssten die vermieteten Wohnungen dann anzeigen, erhalten dann gegebenenfalls Auflagen, und wir hätten dann einen genaueren Überblick, wie viel Wohnraum verloren geht", sagt Hintzsche. Die Regelung dürfe aber nicht dazu führen, dass Studenten bei Auslandssemestern ihre Zimmer nicht untervermieten dürfen. Auch SPD-Ratsherr Matthias Herz kann sich ein Zweckentfremdungsverbot vorstellen.

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Doch in der Ampel hat diese Regelung keine Mehrheit. Die FDP glaubt nicht, dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetz eine messbare Entspannung des Wohnungsmarktes bringt. "Nach unserer Ansicht sollte eine Untervermietung von leerstehenden Räumen (ehemaliges Kinderzimmer) und von Wohnungen während der eigenen Urlaubszeit weiter gestattet bleiben", sagt FDP-Ratsherr Manfred Neuenhaus. Schon jetzt brauche der Mieter zur Untervermietung an Touristen die Genehmigung des Vermieters. Ein Verbot bringe eher wenig neuen Wohnraum. Viel wichtiger sei es, neue Wohnungen zu bauen, sagt Neuenhaus.

Auch Grünen-Ratsherr Norbert Czerwinski ist dagegen. "Ich halte nichts von einem generellen Verbot. Wir haben keinen Wohnungsmangel wegen Airbnb", sagt er. Zwischenvermietungen könnten Belastungen durch hohe Mieten senken.

Die CDU wägt noch ab. "Ob die Stadt dazu eine Zweckentfremdungsverordnung einführt, wäre zu prüfen. Eine solche Verordnung hat den Schutz und Erhalt von Wohnraum zum Ziel und soll Leerstand von Wohnungen oder Umwandlung in Büros verhindern. Es liegt aber nicht in unserem Interesse, in diesem Rahmen zusätzlich noch die Vermietung von kleinen Gästezimmern zu verbieten", sagt Rüdiger Gutt, Fraktionschef der CDU.

(tb.)
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