Düsseldorf Pfarre durfte Mieterin nicht aus Wohnung werfen

Düsseldorf · Gerade eine Kirchengemeinde als Vermieterin hätte aus "sozialen oder ethischen Erwägungen" eine Ex-Küsterin (70) nach mehrmonatigem Streit um Schimmelbefall nicht aus ihrer Altstadtwohnung hinauswerfen dürfen. So urteilte am Mittwoch das Landgericht.

Die Mieterin hatte Schimmelbefall in ihrer Wohnung reklamiert, per Post die Kürzung der Miete angekündigt. Das Schreiben hat die Gemeinde angeblich nie erhalten, der Frau sieben Monate nach ersten Kürzungen die fristlose Kündigung geschickt.

Das Amtsgericht hielt das für rechtens, die Frau musste ausziehen. In der Berufung kam das Landgericht jetzt zu einem anderen Urteil. Demnach war die fristlose Kündigung der 70-Jährigen "unwirksam", da die Frau darauf vertrauen durfte, dass eine Kirchengemeinde von ihrem Kündigungsrecht aus ethischen Erwägungen dann keinen Gebrauch mehr machen würde.

(wuk)
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