Düsseldorf Gericht: Geisel darf zu Gegendemo aufrufen

Düsseldorf/ Münster · In seinem Einsatz für eine weltoffene Stadt hat Düsseldorfs Oberbürgermeister vor Gericht Recht bekommen: Das Rathaus bleibt zum Zeichen des Protests gegen Dügida dunkel.

Düsseldorf: Dügida - 1000 Teilnehmer bei Gegenkundgebung
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"Pegida" in Düsseldorf: 1000 Menschen demonstrierten im Dezember dagegen

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Foto: Schaller,Bernd

Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel darf das Licht im Rathaus offiziell abschalten. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab am Montagabend seiner Beschwerde Recht. Es sei juristisch nicht eindeutig geregelt, wie stark sich Oberbürgermeister Thomas Geisel gegen Dügida positionieren dürfe, ohne gegen das Neutralitätsgebot seines Amts zu verstoßen, argumentierte die Kammer.

Geisel darf also zu Gegendemos aufrufen und auch städtische Gebäude als Zeichen gegen Rassismus abdunkeln. "Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts in Münster bleibt das Rathaus heute Abend dunkel", sagte ein Sprecher des Stadtoberhauptes zuvor. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte die Licht-aus-Aktion am Rathaus am Freitag untersagt. Die Richter sahen darin Geisels Neutralitätspflicht als Amtsträger verletzt.

Entlang des Rheins sollen am Montagabend zahlreiche markante Gebäude aus Protest gegen eine Kundgebung des Düsseldorfer Pegida-Ablegers Dügida dunkel bleiben - auch das Rathaus. Mit Fernsehturm und Tonhalle ohne Licht folgen die Düsseldorfer dem Beispiel der Kölner, die vergangene Woche mit einem dunklen Dom und tausenden Gegendemonstranten ein ähnliches Zeichen gegen Intoleranz gesetzt hatten. Auf der Internetseite der Stadt hatte Düsseldorfs Oberbürgermeister für die Aktion geworben.

Gegen diese Art von Positionierung war die Dügida-Vertreterin und Funktionärin der rechtsextremen Organisation Pro NRW, Melanie Dittmer, juristisch vorgegangen. Die Verwaltungsrichter verboten am Freitag auf ihren Antrag hin, städtische Gebäude während der Dügida-Demo zu verdunkeln. Sie untersagten dem Oberbürgermeister außerdem, auf der Internetseite der Stadt zur Teilnahme am Gegenprotest aufzurufen. Er habe ausschließlich als Privatperson oder Politiker das Recht, sich gegen die geplante Versammlung zu engagieren, nicht aber als Amtsträger. Am Montag beantragte Dittmer zudem beim Gericht ein Zwangsgeld, sollte sich der Oberbürgermeister den Anordnungen der Richter widersetzen.

Gegen das bislang geltende Verbot legte Geisel am Montag beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde ein. Er habe die Bürger seiner Stadt dazu aufgerufen, für Toleranz und eine pluralistische Stadtgesellschaft zu demonstrieren und hierzu auch sichtbare Zeichen zu setzen, hieß es zur Begründung. Damit rufe er dazu auf, Grundwerte zu verteidigen.

(met/ dpa)
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