Düsseldorf "Pate von Gerresheim": Gericht bricht Prozess ab

Düsseldorf · Wegen einer schweren Krankheit des 78-jährigen Angeklagten hat das Landgericht die Verhandlungen ausgesetzt.

Aus humanitären Gründen hat das Landgericht den Prozess gegen den so genannten Paten von Gerresheim gestern abgebrochen. Dem 78-jährigen Unternehmer und Immobilienbesitzer wird angelastet, als Vermieter des Gerresheimer Hochbunkers bis März 2012 sechs Monate lang für eine hochprofessionelle Cannabis-Anlage Miete kassiert und an der Ausbeutung von vietnamesischen Erntehelfern beteiligt gewesen zu sein. Wegen einer akuten Krebserkrankung des Angeklagten hatte das Gericht schon vor Wochen einen Prozesstermin "am Krankenbett" in der Kaiserswerther Diakonie durchgeführt. Jetzt wurden alle weiteren Verhandlungstermine mit Rücksicht auf den Zustand des 78-Jährigen abgesagt.

Erst zum zweiten Mal in zwanzig Jahren hat die Düsseldorfer Justiz damit ihren Aufklärungsanspruch bei einer schweren Straftat zurückgestellt hinter das Grundrecht jedes Angeklagten auf Wahrung seiner Menschenwürde. Zuletzt war das 1996 im "Mordprozess ohne Leiche" der Fall gewesen. Damals wurde die Verhandlung um das Schicksal des Kö-Millionärs Otto-Erich Simon nach 135 Prozesstagen abgebrochen, weil der Mordverdächtige in der U-Haft so schwer psychisch erkrankt war, dass er laut Gutachten bis heute nicht verhandlungsfähig ist. 2002 wurde das Mordverfahren endgültig eingestellt.

Ob jetzt der Prozess gegen den an Krebs erkrankten Gerresheimer Unternehmer wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Drogen- und Menschenhandel überhaupt noch einmal aufgerollt wird, ist fraglich. Nach Anhörung eines Arztes, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt wurde, hat die Strafkammer laut Landgericht von einer Prozessfortsetzung gegen den 78-Jährigen vorläufig abgesehen. Nach Informationen unserer Redaktion hat sich die Kammer keinen Termin vorgemerkt, um den Zustand des Angeklagten noch einmal zu überprüfen. Sollte die Rechtslage eine Neu-Aufnahme des Prozesses irgendwann doch zulassen, könnte die Verhandlung gegen ihn nicht einfach fortgesetzt, sondern müsste neu begonnen werden. Dabei wird aber auch eine Rolle spielen, ob der Angeklagte aufgrund seiner Erkrankung das Ende einer neuen Verhandlung überhaupt erleben dürfte.

(wuk)
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