Düsseldorf P&C und Wellensteyn sprachen illegal Preise ab

Düsseldorf · Das Düsseldorfer Modehaus und der Outdoorjacken-Hersteller sollen zusammen elf Millionen Euro Strafe zahlen.

Am 26. März 2013 pünktlich um 10 Uhr morgens bat eine größere Gruppe von Beamten höflich um Einlass in der Düsseldorfer Hauptzentrale der Modekette Peek & Cloppenburg (P&C). Die Damen und Herren kamen vom Bundeskartellamt in Bonn. Der Grund für den Besuch: Es stand der Verdacht im Raum, P&C habe Preisabsprachen mit einem Lieferanten geführt. Weder den Namen des Lieferanten noch den des Modehauses nannten die Beamten damals. Seit gestern ist klar: Ihr Verdacht war nicht unbegründet. Denn gestern gab das Bundeskartellamt bekannt, dass sowohl P&C als auch der Outdoorjacken-Hersteller Wellensteyn mit einer hohen Buße rechnen müssen. 10,9 Millionen Euro müssen beide zusammen als Strafe zahlen. Davon entfällt der Großteil, nämlich acht Millionen Euro auf P&C, da die Bußen nach Umsatz bemessen werden. P&C gehört zu den größten Textileinzelhändlern der Republik mit einem geschätzten Umsatz von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Wellensteyn war ursprünglich ein Hersteller von Arbeitskleidung und deckt heute den Markt hochwertiger Winterjacken im gehobenen Preissegment ab. Auffällig sind die Produkte durch das Logo, dass an ein Schweizer Kreuz erinnert.

Der Grund für die hohe Strafe: "Wellensteyn hat den Händlern Mindestverkaufspreise vorgegeben sowie Preisreduzierungen und den Internetvertrieb untersagt", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Wich ein Händler davon ab, wurden Liefersperren angedroht und umgesetzt. "P&C hat sich auf diese Vorgaben eingelassen und Wellensteyn auch selbst dazu aufgefordert, gegen Preisunterschreitungen durch andere Händler vorzugehen", sagt Mundt. Genau das ist aber bei Strafe verboten. Die freie Preissetzung durch Händler kommt dem Wettbewerb und damit letztendlich den Kunden zugute. Vereinbarungen zwischen Händlern und Herstellern über bestimmte Verkaufspreise oder Verkaufspreisuntergrenzen sind deshalb verboten. Erst recht dürfen Hersteller die Händler nicht mit Sanktionsandrohungen zur Einhaltung von Fest- oder Mindestpreisvorgaben bewegen. Genau das haben die Firmen von 2008 bis 2013 gemacht.

Bußgeldmindernd habe sich ausgewirkt, dass P&C mit den Kartellbehörden kooperiert habe, sagten die Behörde und auch P&C auf Anfrage unserer Redaktion übereinstimmend. Bei Peek & Cloppenburg will man nun für die Zukunft verhindern, dass es zu solchen Preisabsprachen kommt. "Die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen und insbesondere die kartellrechtliche Compliance haben für P&C einen hohen Stellenwert. Das Unternehmen hat Konsequenzen aus dem Verfahren gezogen", sagte ein Firmensprecher unserer Redaktion.

Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann daher Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. Ein Widerspruch von P&C gilt aber als wenig wahrscheinlich.

(tb.)
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