Düsseldorf Ordnungsdienst: Lohn-Klage könnte für Stadt teuer werden

Düsseldorf · Mitarbeiter des Ordnungsdienstes fordern eine höhere Bezahlung. Das kann rund 250.000 Euro im Jahr kosten.

Das sind die verrücktesten Beschwerden aus Düsseldorf
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Foto: RP/Radowski

Ein Teilerfolg von zwei Mitarbeitern des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) beim Landesarbeitsgericht könnte die Stadt jetzt zusätzlich rund eine Viertelmillion Euro pro Jahr kosten.

Die OSD-Kläger hatten auf Bezahlung nach einer höheren Entgeltgruppe geklagt, in erster Instanz beim Arbeitsgericht aber verloren. In der Berufung kamen sie am Dienstag allerdings weiter. Das Landesarbeitsgericht (LAG) regte als Vergleich an, die OSD-Männer sollten zwar in Lohngruppe 8 bleiben, aber eine außertarifliche Zulage bekommen. Nach Gerichtsangaben hat sich die Stadt jetzt rund sechs Wochen Bedenkzeit erbeten.

Angesichts der vielfältigen Aufgaben des OSD (die nach Ansicht der Kläger schon den Befugnissen der Polizei ähneln) pochten die Mitarbeiter (48 und 39 Jahre alt) auf Bezahlung nach der höheren Tarifgruppe 9. Die Differenz zur aktuellen Tarifgruppe 8 beträgt je nach Erfahrungsstufe zwischen 156 und 815 Euro.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Höhergruppierung sah das LAG am Dienstag zwar nicht, schloss sich damit der Wertung des Arbeitsgerichts an. Schon dort war betont worden, für eine Bezahlung nach Tarifgruppe 9 seien "gründliche und umfassende Fachkenntnisse" nötig, während bei "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" die Gruppe 8 ausreichend sei.

Aber auf den Vorschlag der Kammer unter Vorsitz von Richterin Annegret Haves sollen die Kläger jetzt doch immerhin 40 Prozent der Differenz zwischen den beiden Entgeltgruppen zusätzlich erhalten. Und zwar rückwirkend vom August 2014.

Beim ersten Kläger, der zudem Streifenführer und Ausbilder ist, entspräche das einem monatlichen Brutto-Plus von 187,13 Euro. Auch sein Kollege (39) aus dem Streifendienst soll laut Gerichtsvorschlag jene 40 Prozent der Differenz zwischen beiden Entgeltgruppen erhalten. Beide Kläger stimmten zu.

Aber die Stadt will den Gerichtsvorschlag jetzt erst noch prüfen — und zwar gründlich. Während die Bedenkzeit beim Arbeitsgericht sonst bei zwei bis drei Wochen liegt, bat die Stadt hier um eine Sechs-Wochen-Frist. Immerhin gelten die beiden Klagen zwar nicht als Musterprozesse für alle übrigen OSD-Beschäftigten, könnten aber doch Signalwirkung haben.

Und für die Stadt könnte die Zustimmung zum Kompromiss bedeuten: Bei etwa 140 OSD-Mitarbeitern und einem monatlichen Plus pro Kopf von geschätzt 150 Euro ergäbe sich für die Stadtkasse bereits eine Mehrbelastung von 252.000 Euro pro Jahr. Daher gilt es als sicher, dass die Stadt in den nächsten Wochen nicht juristische Aspekte des Gerichtsvorschlags prüft, sondern eher die Folgekosten berechnet, die sich daraus ergeben könnten.

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