Düsseldorf Opferentschädigung wichtiger als Sozialstunden

Düsseldorf · 200 Stunden soziale Arbeit auf Friedhöfen hat das Landgericht gestern einem vorbestraften Angeklagten erlassen.

Der 47-Jährige war zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden wegen Untreue, da er für mehrere Geldgeber bei Börsengeschäften hunderte von Differenzkontrakten auf "Dax30" und "US30" kaufte, das Geld aber nicht zur Gewinnmaximierung der Kunden nutzte, sondern nur für seine steigenden Gebühren. Der Schaden lag bei 130.000 Euro. Als Auflage für die Bewährungsstrafe hatte das Amtsgericht ihm noch 200 Sozialstunden abverlangt. Doch dagegen zog er nun mit Erfolg vors Landgericht.

Er wolle, so beteuerte er, lieber mit einer neuen Unternehmens- und Marketing-Beratung Geld verdienen, um den Opfern seines Börsenschwindels deren Schäden zu erstatten, als unter Regie des Friedhofsamts Sträucher und Grünanlagen zu pflegen. Auch das Landgericht hielt die Entschädigung der Opfer für wichtiger, erließ ihm die Arbeitsstunden. Dafür wurde er nun zur Schadenswiedergutmachung bei den geschädigten Geldanlegern formell verpflichtet. Gelingt ihm das nicht, muss er die 200 Sozialstunden doch noch ableisten.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort