Lehrerin gegen Spickmich Oberlandesgericht lehnt Berufungsklage ab

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine Berufungsklage gegen das Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de zurückgewiesen. Nach Ansicht der Richter ist die Lehrerbewertung im Internet zulässig, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch sagte.

 In dem Portal "spickmich" können Schüler ihre Lehrer bewerten.

In dem Portal "spickmich" können Schüler ihre Lehrer bewerten.

Foto: ddp, ddp

Das Gericht folgte damit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes in einem ähnlichen Fall. Die Klage einer Realschullehrerin von Niederrhein blieb ohne Erfolg. Die Lehrerin hatte nach Gerichtsangaben die Löschung ihrer gespeicherten Daten gefordert und geltend gemacht, dass das Benotungssystem auf der Internetseite ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Sie war auf der Internetseite mit der Gesamtnote 4,2 von Schülern bewertet worden.

Das Landgericht Duisburg hatte 2008 die Klage in erster Instanz abgewiesen. Das Landgericht war der Auffassung, dass im konkreten Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin hinter dem Recht auf Meinungsfreiheit zurücktrete. So werde nur die berufliche Tätigkeit der Lehrerin beurteilt. Mit Internet-Suchmaschinen könne auch nicht nach dem Namen der Lehrerin gesucht werden. Vielmehr müsse eine Schule konkret angegeben werden, um das Bewertungsprofil eines Lehrers aufrufen zu können.

(apd/efie)
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