Düsseldorf Obdachloser bei Diebstahl in Erotik-Shop erwischt

Düsseldorf · Bei mehr als drei Promille Alkohol im Blut kann man beim Ladendiebstahl schon mal danebengreifen - und etwas erbeuten, was man gar nicht haben wollte. Das ließ ein 40-jähriger Obdachloser gestern vor dem Amtsgericht über seinen Anwalt erklären. In Bahnhofsnähe hatte der als Dieb vorbestrafte Angeklagte vor sechs Wochen bei einem Erotik-Shop in die Auslagen gegriffen, war mit der Beute im Wert von rund 200 Euro aber nicht weit gekommen.

Er habe sich, so ließ er ausrichten, in dem Shop für ein bestimmtes Produkt interessiert. Erbeutet hatte er aber die Doppelpackung eines völlig anderen Artikels. Der Mann, der vom Verkauf eines Obdachlosenmagazins und von Flaschenpfand lebt, war im Prozess zudem auf eine Dolmetscherin angewiesen. Bestätigt hat er die Anklage trotzdem. Nur betonte sein Anwalt, der 40-Jährige habe die Waren nicht zum Weiterverkauf gestohlen, sondern für den Eigenbedarf: "In der Szene gibt es gar keine Abnehmer für solche Artikel!" Dem stimmte der Richter zu: "Das war nicht die typische Schwarzmarktware."

Damit musste der Angeklagte nicht mehr befürchten, als gewerbsmäßiger Dieb verurteilt zu werden. Vor der erneuten Inhaftierung hat ihn das nicht bewahrt. Zumal der Angeklagte erst einen Monat zuvor wegen ähnlicher Diebstähle bereits zu fünf Monaten Haft verurteilt worden war - und wegen anderer Taten noch eine Bewährungsstrafe von weiteren sieben Monaten kassiert hatte. Die Haftzeit wurde daher gestern um noch mal sechs Monate aufgestockt.

(wuk)
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