Düsseldorf Nur wenige Verstöße bei Hundehaltern

Düsseldorf · Die Hundehalter in Düsseldorf halten sich überwiegend an Recht und Ordnung. Das hat eine Schwerpunktaktion des städtischen Ordnungsdienstes OSD in den letzten beiden Juli-Wochen ergeben. Die Einsatzkräfte trafen dabei stadtweit auf rund 1200 Herrchen und Frauchen nebst Vierbeinern. Davon hielten sich 95 Prozent an die rechtlichen Regelungen zum Halten und Führen von Hunden. Nur 57 Halter verstießen demnach gegen die Anleinpflicht.

Fünf der kontrollierten Hundehalter führten ihren Vierbeiner verbotswidrig auf einem Kinderspielplatz aus. Der Düsseldorfer Bußgeldkatalog sieht für die festgestellten Verstöße nicht nur Verwarnungen vor, sondern Bußgelder von 100 bis 150 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühr. 2016 wurden bisher insgesamt 306 Verstöße gegen die Anleinpflicht festgestellt (2015: 725). Das Rathaus weist darauf hin, dass stadtweit mehr als 30 Hundeauslaufflächen in Parkanlagen sowie fünf Hundefreilaufflächen angeboten werden.

Im Wald und an Rheinuferzonen dürfen Hunde nur unter bestimmten Bedingungen frei laufengelassen werden. Informationen gibt es im Internet unter: www2.duesseldorf.de/stadtgruen/freizeit/hundeauslauf.html

(dr)
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