Düsseldorf Notorischer Schwarzfahrer erhält Bewährungsstrafe

Düsseldorf · Nächtlicher Lärm von Altstadtbesuchern rechtfertigt keine Straftat. Das machte ein Amtsrichter jetzt einem 56-jährigen Anwohner der Neustraße klar und verurteilte ihn zu sechs Monaten Bewährungsstrafe.

Der angeklagte Steinmetz war an einem Maitag 2015 um 7.22 Uhr in der Rheinbahn mit einem Ticket angetroffen worden, das erst ab 9 Uhr gültig war. Er sei vor dem Lärm von Altstadtbesuchern geflüchtet, wollte sich der Angeklagte herausreden. Nur deshalb sei er viel zu früh in die Bahn gestiegen.

"Wenn die Leute die ganze Nacht herumschreien, kann man schlecht schlafen. Dann ist man morgens nicht ganz klar in der Birne!" So wollte der Angeklagte die damalige Schwarzfahrt erklären. "Das dauernde Geschrei hat mich wahnsinnig gemacht, ich war total durch den Wind." Darauf reagierte der Richter eher zurückhaltend. Zumal dieser Angeklagte auch Wochen danach an zwei weiteren Tagen ebenfalls wieder ohne Ticket in der Bahn gesessen, einmal sogar eine falsche Monatsmarke vorgezeigt hatte, was ihm jetzt den Vorwurf des versuchten Betruges einbrachte. Das sei keine Absicht gewesen, er habe sich bloß "vertan", gab er an. "Das war natürlich totaler Blödsinn von mir, aber ich bin ja jetzt kein Krimineller mit Gewalttaten oder so." Auch wolle er aus seinen Schwarzfahrten "keine Staatsaffäre machen", könne ab März 2016 lückenlos nachweisen, dass er sich stets Monatskarten gekauft habe. Und blätterte direkt einen Stapel alter Wertmarken auf den Richtertisch. Damit wäre er womöglich sogar milde davongekommen, wenn er nicht seit 1981 schon 27 Einträge im Vorstrafenregister angesammelt hätte, zehn davon wegen ähnlicher Schwarzfahrten.

Nach anfangs verhängten Geldstrafen hatte der 56-Jährige zuletzt sogar vier Monate Haft absitzen müssen. Beim Vergleich der Daten fiel dem Richter auf, dass der Steinmetz erst Mitte April 2015 aus dieser Haft entlassen und zwei Wochen danach wieder ohne gültiges Ticket ertappt worden war - angeblich auf der Flucht vor Altstadtlärm. Unter diesen Umständen hatte der Angeklagte Glück, dass die fällige Haftstrafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurde. "Aber jetzt hat er ja Monatskarten", so der Richter.

(wuk)
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